Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 130

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Die Bedenken, die heute bezüglich der Moratorien angeführt worden sind, sind richtig. Es stellt sich die Frage, ob denn das überhaupt geht. Wahr ist, daß man ein Moratorium so, wie es im Entschließungsantrag der Freiheitlichen im Sonderausschuß formuliert war, nicht machen kann. Man kann nicht sagen, wir wollen fünf Jahre ein Freisetzungsmoratorium, und wir wollen diese Zeit nutzen, um die Fakten zu sammeln, um zu erfahren, was denn bei anderen Freisetzungen passiert ist. Karl, du hast es selbst hier gesagt, es muß von Fall zu Fall entschieden werden. Daher muß ich im konkreten Fall etwas entscheiden, und ich muß ... (Abg. Mag. Schweitzer: Klima hat gesagt, es gibt überhaupt keine Möglichkeit für ein Moratorium! Das ist falsch!)

Moratorium heißt – und so haben wir es bisher verstanden, aber vielleicht ist es nur eine Definitionsfrage –: generell keine Freisetzungen. Jetzt kann man das natürlich transformieren und sagen, das ist so gemeint, daß wir uns den Freisetzungsantrag anschauen und darüber nachdenken, dann sagen wir aber: Eigentlich nein, grundsätzlich nicht!, weil wir schon vorher gewußt haben, was nachher herauskommen soll. Aber wahr ist, daß das Risiko, das von Frau Abgeordneter Petrovic angesprochen worden ist, nämlich daß es Auskreuzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen gibt, nur für jene Bereiche besteht, wo es verwandte Wildarten gibt. Das trifft auf die Kartoffel bei uns nicht zu, das trifft auch auf den Mais nicht zu. Aber es trifft auf den Raps zu – und beim Raps ist es passiert.

Richtig ist auch, daß damals, als wir die Technikfolgenabschätzung am Beispiel der Gentechnologie in der Enquete-Kommission verhandelt haben, vehement bestritten worden ist, daß es Auskreuzungen geben kann. Aber das, was damals von den Grünen pauschal behauptet worden ist und was von den anderen pauschal bestritten worden ist, war beides nicht richtig, denn es kann zwar eine Auskreuzung geben, das ist möglich – aber nur dort, wo es verwandte Wildarten gibt.

Wenn das der Fall ist, dann muß man das auch differenziert behandeln, und genau das tun wir nicht. Wir reden nicht differenziert über die einzelnen Risikobereiche, und wir reden nicht differenziert darüber, was wir in den einzelnen Bereichen machen müssen. Daher glaube ich, daß wir uns einmal darauf konzentrieren sollten, die Qualität unserer Diskussion in diesem Hause zu steigern. Wir müssen im Gentechnikausschuß einfach darauf achten, daß das, was diskutiert, vorgeschlagen und überlegt wird, wirklich sachadäquat ist.

Da möchte ich noch eine Bemerkung zu meinem Vorredner machen: Ich habe nicht den Eindruck, Karl, daß die Frau Abgeordnete Rauch-Kallat ihre Vorsitzführung tendenziös mißbraucht. Das tut sie nicht. Das ist nicht mein Eindruck. Ich halte es auch für einen Fortschritt, daß alle Fraktionen, die an den Verhandlungen teilnehmen – was die Grünen jetzt nicht mehr tun –, nach dem Ausschuß eine Pressekonferenz machen und sagen, was ihr Eindruck von der Sache ist. Ich halte das für sinnvoll, und das ist auch für die Opposition eine gute Gelegenheit. Ich halte das für eine gute parlamentarische Praxis.

Mein Eindruck ist dennoch, daß von seiten der ÖVP eher sehr restriktiv agiert wird, daß man hier keine Differenzierungen haben will, daß man in Haftungsfragen eher bei dem bleiben möchte, was man schon hat. Man kann sich vielleicht noch zu einer Gefährdungshaftung durchringen, aber bei der Beweiserleichterung wird man schon sehr zurückhaltend, obwohl auch die Vertreter der Gentechnologie heute ganz klar erkennen, daß sie sich selbst überhaupt keinen guten Dienst damit erwiesen haben, daß sie die Haftungsregeln aus dem Gentechnikgesetz herausreklamiert haben.

Damals, meine Damen und Herren, war zwar niemand von der ÖVP in Ministerverantwortlichkeit, sondern das war der Herr Bundesminister Ausserwinkler von der SPÖ, der uns ein Gentechnikgesetz ohne Haftungsregeln vorgesetzt hat, und zwar deshalb, weil man sie ihm auf Regierungsebene herausreklamiert hat. Richtig ist aber auch, daß es im Ministerrat offenbar keinen Einspruch eines anderen Ministers oder einer anderen Ministerin gegeben hat, um genau jene Regelungen wieder ins Gesetz hineinzubringen. Daher ist diese Verantwortung dafür bei der Bundesregierung festzumachen.


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