Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 132

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Was die Kinderbetreuung betrifft, werden wir noch später am Abend die Möglichkeit haben, darüber zu diskutieren, was alles nicht eingehalten wurde und nicht stimmt von dem, was Sie geantwortet haben. Damit möchte ich mich jetzt gar nicht sosehr aufhalten.

Etwas hat mich schon stutzig gemacht. Der Herr Bundeskanzler sagt hier beim Rednerpult sozusagen als großzügiges Angebot folgendes: Die Bundesregierung ist bereit, Frauenförderungspläne in jedem Ressort einzuführen und umzusetzen. – Mein Gott, da lacht mir das Herz! Seit dem Jahre 1993 gibt es bereits ein entsprechendes Gesetz! Der erste diesbezügliche Bericht erschien im vorigen Jahr, also 1996. Da scheint der Herr Bundeskanzler etwas verschlafen zu haben! Und die Ankündigung, daß die sozialdemokratischen Ressorts selbstverständlich bereit sein werden, Frauenförderungspläne umzusetzen, ist ein Witz. Die haben das schon gemacht, und auch die anderen Ressorts haben es gemacht, weil sie dazu verpflichtet sind! Das ist ja der Witz des Tages, bitte! Das sollte man sich wirklich merken!

So schaut die Schwerpunktsetzung der Bundesregierung aus, daß sie uns nämlich hier etwas verspricht, was das Parlament als Gesetz beschlossen hat und zu dem sie verpflichtet ist! Das kann es ja wohl nicht gewesen sein! Das hätte ich dem Herrn Bundeskanzler wirklich gerne persönlich gesagt. Er ist immerhin der Regierungschef und sollte das wissen. Vielleicht kann man ihm noch ausrichten, daß er einmal zur Kenntnis nimmt, daß Gesetze natürlich einzuhalten sind.

Man könnte noch viel darüber sagen, wie mangelhaft die Berichte sind und wie wenig sich aus ihnen herauslesen läßt; doch diese Ankündigung gehört wirklich auf eine Scherzseite, aber nicht in eine Antwort des Bundeskanzlers! (Beifall bei den Grünen.)

Ähnlich verhält es sich auch mit der Antwort darauf, wie es mit den Vergaberichtlinien sein wird, denn hier hat der Bundeskanzler geantwortet, daß bereits ganz konkrete Schritte gesetzt worden sind, daß eine Enquete abgehalten worden ist. – Da staune ich aber, wenn das die konkreten Schritte sind, wenn sich die Bundesregierung in Zukunft damit begnügt, daß ihre konkreten Schritte Ziele, die Unterstützung von Zielen und von dem, was ohnehin schon beschlossen ist, und die Abhaltung von Enqueten sind. – Das kann es doch nicht gewesen sein!

Genau da wäre Handlungsbedarf gegeben. Da wäre ich sehr neugierig auf die Antwort des Bundeskanzlers gewesen, denn die letzte Unterausschußsitzung hat ganz klar gezeigt, daß sich noch einiges machen läßt; und das nicht nur erst, seit die Lehrlinge im Vergabesystem berücksichtigt werden, sondern wir Grünen haben das letzte Mal sehr genau, sehr detailliert mit den Experten darüber gesprochen, inwieweit wir tatsächlich etwas verändern könnten, ohne irgendwelche anderen Gesetze, die Verfassung oder das EU-Recht zu tangieren oder zu beeinträchtigen. Da heißt, da wäre dringender Handlungsbedarf gegeben. Das müßte eine Selbstverständlichkeit sein. Da werden keine anderen Regeln, keine anderen Rahmengesetzgebungen verletzt. Es läßt sich umsetzen und durchführen, und zwar zuerst bei Aufträgen, bei Vergaben und bei Förderungen im öffentlichen Dienst.

Es ist beschämend, wenn man die Antworten jener Minister durchliest, die wir gefragt haben, inwieweit das Gleichbehandlungsgesetz bei diesen Vergaberichtlinien oder bei den Förderungen berücksichtigt wird. Es wird nicht berücksichtigt; es kann nicht berücksichtigt werden, denn es wird nicht kontrolliert, inwieweit es wirklich eingehalten wird und inwieweit Berichte und Frauenförderungspläne vorliegen. Dazu wäre sehr vieles zu sagen und noch sehr vieles einzuhalten.

Zuletzt noch die Antwort auf die Frage nach dem Mindesteinkommen in Höhe von 15 000 S brutto. Ich kann Ihnen nur folgendes sagen – an die Adresse der Bundesregierung gerichtet –: Jene 151 000 Frauen, die im Vollerwerb unter 12 000 S brutto liegen, werden sich schön für diese Antwort bedanken! Denn offensichtlich – kann ich nur sagen – ist es nicht genug, wenn das den Sozialpartnern überlassen wird, offensichtlich bedarf es da mehr als nur sozialpartnerschaftlicher Gespräche. Es ist ganz klar der Auftrag des Gesetzgebers und des Parlaments nötig, hier Mindestgrenzen einzuziehen.

Diese Antwort, die wir erhalten haben, ist deprimierend und traurig. Wenn ich nur irgendwann ernst genommen hätte, daß die Bundesregierung Frauenpolitik zum Schwerpunkt macht – spä


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