Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 133

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testens mit dieser Antwort hätte sie sich entlarvt. Denn es kann kein sehr großer Schwerpunkt sein, wenn man im selben Atemzug und in derselben Beantwortung eine der wesentlichen Fragen, nämlich die der Absicherung von Frauen, wenn sie im Vollerwerb arbeiten, an ein außerparlamentarisches Gremium – oder nicht einmal Gremium, sondern Einrichtung! – delegiert und sagt: Die sollen das machen, das war immer so und hat auch gepaßt. – Wir sehen aber gleichzeitig: Es hat überhaupt nicht gepaßt, und es hat nie gepaßt!

Zuallerletzt noch folgendes: Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichbehandlung der Frauen in der Bundesverfassung erachte ich gerade auch angesichts der Entscheidung, die hinsichtlich des Verfassungsgerichtshofs spätabends noch fallen wird, als eine der vordringlichen Fragen. Denn hätten wir eine solche Formulierung heute schon in der Bundesverfassung, dann könnten Sie – nämlich die Mehrheit – sich heute hier nicht darüber hinwegsetzen, dann könnten Sie nicht so einfach offensichtlich einem Mann den Vorzug geben, wenn es gleichzeitig qualifizierte Frauen gibt, die sich beworben haben. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Schmidt. )

16.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte.

16.45

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Zu den Ausführungen meiner Vorrednerin, der Frau Abgeordneten Mag. Kammerlander, ist folgendes zu sagen: Der Herr Bundeskanzler weiß natürlich, daß es seit dem Jahre 1993 ein Gesetz gibt. Es ist nicht so, daß ihm das entgangen ist! (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Das Proporzveränderungsgesetz!) Er hat ja nur gesagt, daß es künftig nicht mehr auf Erlaßebene, sondern in Form einer Verordnung erfolgen soll, damit es nämlich einklagbar wird. Das war bisher nicht der Fall. – Soviel nur zur Ehrenrettung des Herrn Bundeskanzlers, der ja natürlich zurzeit nicht antworten kann.

Nun zum Thema Tierschutz beziehungsweise Volksbegehren für eine bundeseinheitliche Regelung im Tierschutzbereich. Dieses Thema ist schon einige Male im Hohen Haus Gegenstand einer Debatte gewesen, es war auch schon einige Male im Unterausschuß; das heißt, das Thema wurde schon eingehend diskutiert. Die Situation ist – kurz umrissen – folgende: Einerseits gibt es die Forderung des Volksbegehrens nach einer bundeseinheitlichen Regelung mit hohen Tierschutzstandards, andererseits gibt es von den einzelnen Fraktionen Vorschläge eben auch in diese Richtung.

Wir von der SPÖ haben einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Er wurde in letzter Zeit noch ergänzt, weil Stellungnahmen eingearbeitet worden sind, und ich meine, daß die drei Fraktionen sowie die Experten unseren Antrag gutheißen werden.

Wir von der SPÖ sind der Auffassung, daß die Gesetzeskompetenz zum Schutz der Tiere beim Bund liegen muß, um eine klare Umsetzungsgarantie und auch Kontrolle zu gewährleisten. Nur dann, glaube ich, ist garantiert, daß Tierschutz auch ernsthaft und ohne Alibifunktion eingeführt werden kann und in Zukunft Bestand haben wird. Ich denke, vier Parteien sehen das so, nur unser Koalitionspartner ist leider noch nicht dazu bereit, bei diesem Thema mitzugehen. (Abg. Wabl: Wie lange wird es ungefähr dauern? – Abg. Mag. Haupt: Fünf Jahre!) Ich hoffe – ich bin Optimistin –, dies wird in nächster Zeit geschehen. Ich meine, es kommt auch darauf an, wie sehr sich die Bevölkerung um dieses Thema bemüht, Unterstützung gewährt und auch zu verstehen gibt, daß dieses Thema behandelt und einer Lösung zugeführt werden muß.

Die ÖVP versteht unter einer bundeseinheitlichen Regelung die 15a-Vertragsvariante. Die Vorschläge, die uns beim letzten Unterausschuß von den Ländern vorgelegt wurden, beweisen nicht zuletzt, daß eine ernstzunehmende Basis so nicht erreicht werden kann. Denn ein 15a-Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten einseitig aufgelöst werden. Das heißt, die Zukunftslösung einer einheitlichen Regelung führt, allein wenn man diesen Passus herausgreift, die ganze Sache ad absurdum. Ich denke, inhaltliche Annäherungen könnte es Ende Februar geben. Zu diesem Zeitpunkt wird eine neuerliche Unterausschußsitzung stattfinden, zu der Experten eingeladen sind, die darüber diskutieren und darauf eingehen werden.


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