Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 134

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Geschätzte Damen und Herren! Ich meine, wir haben in unseren Vorschlägen sehr klar deponiert und auch gezeigt, daß wir für einen umfassenden Tierschutz sind, daß uns dieses Anliegen sehr wichtig ist. Wir wissen auch, wo es noch hängt. (Abg. Wabl: Wo hängt es?) Es ist der Koalitionspartner, der, so hoffe ich, doch in nächster Zeit vielleicht auf eine bundeseinheitliche Lösung einlenken wird, auch im Hinblick darauf, daß es eine logische Abfolge ist, daß man in dieser Frage eine bundeseinheitliche Regelung nur dann erreichen kann, wenn die Kompetenz auch beim Bund liegt.

Ich meine, es ist nur eine Frage der Zeit und auch der handelnden Personen, wie sich das entwickeln wird. Ich habe mit großer Freude einen Artikel aus der Wiener Zeitschrift "Tierfreund" von 1992 in die Hände bekommen, wo groß zu lesen steht: Eine Lanze für den Tierschutz. Umweltministerin Feldgrill-Zankel fordert Bundestierschutzgesetz. – Ich darf weiters zitieren: Die damalige Umweltministerin hat in einer Pressekonferenz am 31. August die Zersplitterung und die Unüberschaubarkeit von Tierschutzzuständigkeit in Österreich beklagt und würde sich eine einheitliche Tierschutzgesetzgebung wie in der Schweiz oder in Deutschland wünschen. (Abg. Wabl: Deshalb ist sie ja zurückgetreten! Sie ist ja zurückgetreten, weil sie sich nicht durchgesetzt hat!)

Ich meine, da gibt es unterschiedliche Auffassungen im Bereich des Tierschutzes. Denn Frau Feldgrill-Zankel hat auch gesagt, daß es widersinnig sei, das Verhalten der Menschen zum Tier innerhalb unseres Staatsgefüges unterschiedlich zu beurteilen, wie es die Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen derzeit – also 1992 – und auch jetzt verlangt. Und Feldgrill-Zankel setzt sich für eine Verbesserung der österreichischen Tierschutzgesetzgebung ein und fordert ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz.

Ich meine, innerhalb der ÖVP gibt es tatsächlich ganz unterschiedliche Meinungen. Dem ist an sich nichts hinzuzufügen. Es ist zu hoffen, daß hier in nächster Zeit ein Umdenkprozeß möglich sein wird. Ich darf Herrn Klubobmann Khol und Frau Rauch-Kallat eine Kopie dieses Artikels überreichen, der mich sehr gefreut hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Das lesen wir natürlich gern!)

16.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. – Bitte.

16.52

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Abgeordnete Dr. Petrovic hat in ihrer Dringlichen Anfrage zum Frauen-Volksbegehren niedergeschrieben, daß es, unterstützt durch die vielen Unterschriften des Frauen-Volksbegehrens, nicht einmal ansatzweise zur Verwirklichung der notwendigen realen Chancengleichheit für Frauen gekommen sei. Sie schreibt weiter, daß die Diskussion mit reichlicher Verspätung eingeleitet wurde und es wahrscheinlich sei, daß es zu Gesetzesänderungen tatsächlich gar nicht kommen werde beziehungsweise die Chance sehr gering sei.

Dem möchte ich entgegenstellen, daß hier im Hohen Haus ein Fahrplan beschlossen wurde. Ich habe hier noch die Originalunterlagen, aus denen hervorgeht, daß das Frauen-Volksbegehren am 27. Mai 1997 in diesem Hause eingelangt und nach Aufliegefrist am 5. Juni die Mitteilung darüber erfolgt ist. In der 76. Nationalratssitzung wurden wir mit der Durchführung der ersten Lesung beauftragt. Diese erste Lesung wurde am 10. Juli 1997 auch durchgeführt, zugleich wurde die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß festgelegt und die Fristsetzung beschlossen, bis wann die Berichterstattung über die Beratungen stattfinden soll. Es wurde der 13. Oktober festgelegt. Tatsächlich wurden mit 30. September 1997 die Beratungen aufgenommen. Das Ende der Frist für die Berichterstattung wurde damals ebenfalls von uns festgelegt, nämlich der 12. April 1998. – Soviel dazu.

Es wurde ein Unterausschuß eingesetzt, und es wurden mit allen Stimmen der einzelnen Fraktionen auch Vorschläge gemacht, wie die einzelnen Themenbereiche zu diskutieren seien.


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