Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 138

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Tage!) Sie haben es sehr allgemein gehalten. Ich wollte mich jedenfalls, den Unterausschuß des Gleichbehandlungsausschusses betreffend, dagegen verwahrt haben.

Die Liberalen haben die Zielsetzung des Frauen-Volksbegehrens unterstützt. Ich kann die sehr kritischen Anmerkungen der Kollegin Kammerlander nicht ganz teilen. Ein Frauen-Volksbegehren zu unterstützen heißt nicht, die dort formulierten Forderungen auch im Verhältnis eins zu eins umsetzen zu wollen. Wir Liberalen nehmen eben für uns in Anspruch, zu den einzelnen Punkten durchaus auch differenzierte Vorstellungen – in einzelnen Bereichen sogar weitergehende Vorstellungen – zu haben und uns in dem einen oder anderen Punkt auf dem Weg zum Ziel von anderen zu unterscheiden.

Die Einschätzung der Frau Kollegin Bauer halte ich natürlich wieder für sehr optimistisch, nämlich daß wir mit der Umsetzung von einzelnen Punkten insgesamt auf dem richtigen Weg sind. Wir mögen zwar innerhalb des vorgesehenen Zeitplanes liegen, aber es gibt keinerlei Tendenzen, es gibt keinen Punkt, bei denen wir – insbesondere seitens der ÖVP, das muß ich hier deutlich sagen, und leider auch seitens der FPÖ – echten Willen zu einer Veränderung erkennen können.

Wenn die Initiatorinnen des Frauen-Volksbegehrens, die im Unterausschuß vertreten waren, aus diesem ausziehen, so halten wir das für einen falschen Schritt. Wir glauben sogar, daß dadurch der Erfolg dieses Volksbegehrens abgewertet wird. Wir können aber trotzdem deren Frustration verstehen. Die Abgeordneten von der Freiheitlichen Partei und von der Volkspartei werden sich daran erinnern, daß es ein mühseliger und zäher Diskussionsprozeß von zwei Stunden war, sich nur darüber zu einigen, ob das UnabhängigeFrauenForum zwei Expertinnen oder nur eine zuziehen darf. Das war vertane Zeit. Diese Zeit hätten wir besser nützen können. Und daran können wir auch ablesen, daß die Bereitschaft, diese Frauen einzubinden, wirklich nicht sehr ausgeprägt ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in der Diskussion im Rahmen dieses Unterausschusses über eine Verfassungsänderung haben wir versucht, mit Unterstützung von sehr kompetenten Experten und Expertinnen zumindest zu einer Willenserklärung, zu einer Absichtserklärung zu kommen. Wenn Frau Kollegin Bauer sagt, es wäre nicht sinnvoll, in einem Unterausschuß abzustimmen, dann gebe ich ihr schon recht. Aber es wäre doch eine Möglichkeit, eine grundlegende Bereitschaft zu einer Verfassungsänderung zu bekunden. Wir haben nicht über konkrete Anträge gesprochen, wir haben über die grundsätzliche Bereitschaft gesprochen. Und im Rahmen dieser Diskussion ist sehr wohl sehr deutlich herausgekommen – mit Unterstützung der Experten und Expertinnen –, daß eine Staatszielbestimmung ein wesentliches Element ist und eine Steuerfunktion für künftige politische Entscheidungen übernehmen kann. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verknüpfung der Vergabe öffentlicher Aufträge mit Frauenförderplänen halte ich wirklich für ein sehr komplexes und sehr schwieriges Thema. Wir haben nicht nur neun verschiedene Vergaberechte in den Ländern und ein Bundesvergaberecht, sondern auch das EU-Recht im Vergabewesen zu berücksichtigen. Und es wurde sehr deutlich klargelegt, daß es nur dann zu einer sinnvollen Regelung kommen kann, wenn Kriterien ganz genau festgelegt werden. Das wird aber bei unterschiedlichen Betriebsgrößen, bei unterschiedlichen Branchen zu einer riesigen Verbürokratisierung führen. Das Formulieren von Frauenförderplänen wird jedenfalls nicht ausreichen. Wir brauchen regelmäßige und genaue Evaluierungsmaßnahmen, sonst bleibt die Verknüpfung mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine reine Alibiaktion.

Wenn Sie, Frau Kollegin Petrovic, heute hier beklagt haben, daß für Frauen nicht das erreicht worden wäre, was für Lehrlinge möglich gemacht wurde, dann sage ich Ihnen: Ich möchte jene Regelung, die für Lehrlinge gilt, für Frauen nicht haben. Das ist eine Alibiaktion. Diese Bestimmung hat eigentlich keine rechtliche Relevanz. Da geht es um nicht mehr als eine Zielformulierung. Das haben sich Frauen jedenfalls nicht verdient. Wir sollten hier durchaus noch andere Denkansätze diskutieren, und wir sollten auch überlegen, inwieweit wir über ein Anreiz


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