Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 141

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eines Moratoriums gebe. Es ist schon richtig, daß es die Möglichkeit eines Moratoriums gibt, aber es ist nur in jedem Einzelfall zu entscheiden. Und ich glaube, es wäre nicht der richtige Weg, in jedem Einzelfall zu einem Moratorium zu kommen, sondern der richtige Weg, der jetzt auch seitens der Bundesregierung beschritten wurde mit der Gentechnikgesetznovelle, mit der demnächst in Begutachtung gehenden Novelle zum Gentechnikgesetz, was die Haftung und auch die Produkthaftung betrifft, ist, klare Richtlinien und klare legistische Maßnahmen zu setzen.

Jetzt muß ich auf Frau Kollegin Rauch-Kallat eingehen. Wenn es um die Arbeitsplätze in diesen Technologiebereichen geht, so ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur einmal, sondern bereits mehrmals von Vertretern der Firmen, die in diesen Bereichen forschen und tätig sind, gesagt worden, sie fürchten sich nicht vor Haftungsmaßnahmen, sie fürchten sich nicht vor legistischen Maßnahmen, sondern sie wollen klare Maßnahmen haben. Und diese klaren Maßnahmen haben wir nach einer sachlichen Diskussion gemeinsam zu schaffen, damit Rechtssicherheit gegeben ist für die Konsumenten auf der einen Seite und für die Betreiber, für die Antragsteller auf der anderen Seite.

Nach fünfmaliger Antragstellung auf Freisetzung und nach fünfmaligem Mißlingen ist es, glaube ich, nicht notwendig, noch fünfmal Anträge zu stellen, die dann wieder zurückgezogen werden, sondern wir sollten in der Zwischenzeit – und ich bin zuversichtlich, daß uns das bis Mitte des Jahres gelingen wird – rechtliche Möglichkeiten schaffen, damit die Antragsteller Rechtssicherheit haben, damit die Haftungsfrage geregelt ist und damit auch die Konsumenten Rechtssicherheit haben. Einige Dinge sind bis dahin noch zu erledigen.

Aber eines sollten wir dabei auch nicht außer acht lassen, speziell, wenn wir von Arbeitsplätzen sprechen, und vor allem, wenn wir wie Frau Kollegin Rauch-Kallat von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft sprechen: Nicht alle landwirtschaftlichen Arbeitsplätze werden mit Biotechnologie erhaltbar sein. Ein Großteil der österreichischen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft – und das wissen wir, das beweist der Grüne Bericht, das wissen wir aus Aussendungen der Interessenvertretungen – befindet sich im biologischen Landbau. Die biologische Landwirtschaft hat sich europaweit und damit auch in Österreich zur Gentechnikfreiheit bekannt. Und diesen Landwirten, diesen Bauern müssen wir die Möglichkeit geben, auch dabei zu bleiben.

Daher ergeht die Einladung beziehungsweise die Aufforderung auch an unseren Koalitionspartner, mit dem wir einige schwierige Verhandlungen hinter uns gebracht haben, um den Entschließungsantrag zur Freisetzungsrichtlinie abzuändern, auf diesem Gebiet weiterzumachen. Ich bin, wie gesagt, optimistisch, daß es uns gemeinsam gelingen wird, bis Mitte dieses Jahres legistische Maßnahmen zu treffen, die den Intentionen des Volksbegehrens entsprechen, die unsere Wirtschaft nicht schädigen und die auch unseren Konsumentinnen und Konsumenten entsprechende Rechtssicherheit bieten. (Beifall bei der SPÖ.)

17.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Tichy-Schreder zu Wort. Sie haben noch eine Redezeit von 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.27

Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Liebe Fraktion der Grünen! Liebe Frau Kollegin Dr. Petrovic! Ich habe Ihre Dringliche Anfrage an den Herrn Bundeskanzler nicht verstanden. Wenn es darum geht, im Parlament in Ausschüssen zu arbeiten, ist doch nicht die oberste Instanz der Herr Bundeskanzler. Ich habe mir gedacht, daß gerade die Fraktion der Grünen nicht dieses hierarchische Denken hat, sondern dort, wo sie für einen Bereich selbst verantwortlich ist, auch selbst agiert. Man kann doch in diesem Fall nicht den Herrn Bundeskanzler fragen, warum da nichts weitergehe. (Beifall bei der ÖVP.)

Auf der anderen Seite, Frau Kollegin Dr. Petrovic, wird gerade der Koalitionsregierung oft vorgeworfen, daß verschiedene Gesetzesmaterien so schnell verabschiedet werden, man müßte doch alle Bedenken berücksichtigen. Und gerade in den Bereichen, um die es in den drei Volksbegehren, dem Gentechnik-Volksbegehren, dem Tierschutz-Volksbegehren, aber auch


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