Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 142

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dem Frauen-Volksbegehren, geht, gibt es sehr viele verschiedene Auffassungen und Meinungen. Und was bedeutet Demokratie? – Nichts anderes, als über die verschiedenen Meinungen in einem Unterausschuß des Parlaments zu diskutieren. Ich kann verstehen, daß das manchem dort und da zu langsam geht, vor allem, wenn man nur seine eigene Meinung, koste es, was es wolle, durchsetzen und nicht auf die Bedenken anderer eingehen möchte.

Ich verstehe unter Demokratie, daß man einander zuhört und abwägt und auch durch die Hinzuziehung von Experten alle Für und Wider bedenkt, damit sich die Politiker, nämlich die Abgeordneten in den Ausschüssen, eine entsprechende Meinung bilden können. Demokratie heißt miteinander reden und nicht einfach, wenn man meint, es dauert einem etwas zu lange, aus einem Ausschuß ausziehen. Das empfinde ich als ein demokratiepolitisches Fehlverhalten der Proponenten dieser Volksbegehren. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Unterzeichner dieser Volksbegehren das goutieren, denn kein einziger, der unterschreibt, will, daß es husch-pfusch geht, sondern daß man eingehend berät und richtige Lösungen findet. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Moser hat hier von "Auf-die-lange-Bank-Schieben" und so weiter gesprochen. Dazu möchte ich folgendes feststellen: Frau Dr. Moser! Ich habe Sie bei Ihrem ersten Auftreten hier im Parlament als sachkundige Abgeordnete kennengelernt. Aber Ihre heutige Rede war alles andere als sachkundig. Ich bedauere wirklich, daß Sie, die Sie normalerweise mit Sachverstand hier agieren, heute das nicht getan haben, und ich hoffe, daß bei Ihren nächsten Ausführungen, die Sie hier machen werden, Ihr Sachverstand wieder zum Ausdruck kommt und nicht nur einfach Polemik.

Frau Kollegin Schaffenrath! Sie haben bezüglich des Frauen-Volksbegehrens gemeint, es sollte eine entsprechende Staatszielbestimmung in die Bundesverfassung kommen. Das müßten wir genau überlegen. Wir haben in unserer Bundesverfassung nämlich keine Staatszielbestimmung. Wir haben gleiches Recht, egal für wen, für welchen Österreicher oder für welche Österreicherin, ob Frau, ob Mann, ob behindert oder nicht behindert, wir haben für alle die gleichen Rechte. Wenn man jetzt eine Staatszielbestimmung haben möchte, dann muß man die Bundesverfassung ändern. Das muß auch gesagt werden. Frauen und Männer haben in diesem Staat gleiche Rechte, da bräuchten wir keine neue Bestimmung. Ich glaube, auch das muß gesagt werden.

Bei der Auflegung des Frauen-Volksbegehrens hieß es: Wenn auch nicht alle Forderungen im Frauen-Volksbegehren "richtig" – unter Anführungszeichen – oder durchsetzbar oder durchdacht sind, so sollen sie doch ein Signal für die Frauen sein. Aber Signale für die Frauen kann man nicht nur gesetzlich verankern. Sie sind weit umspannender. Solche Signale müßten auch in der Gesellschaft gegeben werden. Diesbezüglich ist bereits einiges geschehen. Darüber aber wird in der Öffentlichkeit, wird in den Medien fast überhaupt nicht gesprochen.

Frauenförderungsmaßnahmen in Betrieben etwa: Seit etlichen Jahren, beginnend in der Steiermark, gibt es eine Aktion "Taten statt Worte". Dort werden Betriebe ausgezeichnet, die Frauen besonders fördern, Betriebe, in denen es familienfreundliche Arbeitsplätze, frauenfreundliche Arbeitsplätze gibt. Darüber, was Betriebe bereits tun in dieser Richtung, in allen Bereichen, ob Großbetrieb, ob Kleinbetrieb, wird einfach nicht gesprochen.

Noch einmal: Das muß nicht gesetzlich verankert werden, es muß gelebte Praxis sein. Daran mangelt es. Es geht nicht darum, daß wir immer neue Gesetze machen, sondern es muß gelebte Praxis in den Betrieben sein. Die Betriebe sollen dazu nicht nur per Gesetz "verdonnert" werden, sondern sie sollen motiviert werden. Die Motivation aber, die von der Steiermark, von der Frau Abgeordneten Ridi Steibl ausgegangen ist, wird einfach negiert. (Beifall bei der ÖVP.  – Zwischenruf der Abg. Schaffenrath. )

Frau Kollegin! Auch was das Tierschutz-Volksbegehren angeht, heißt es: Die böse ÖVP! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schaffenrath. ) – Nein, nicht Sie, Frau Kollegin Schaffenrath, verzeihen Sie! – Die böse ÖVP, heißt es da, die ist nicht für ein Bundestierschutzgesetz!


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