Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 145

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die immer für den Tierschutz spricht, schon fast leid, weil ihre Worte von diesem Pult aus und auch in den Ausschüssen ungehört verhallen. Ich glaube, das ist sehr unbefriedigend für eine Sozialdemokratin.

Meine Damen und Herren Abgeordneten von den Regierungsparteien! Tun Sie etwas! Appelle und auch Versprechungen nützen nichts. Nahezu 500 000 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen dieser Forderungen haben es verdient, daß etwas getan wird. Es sind Forderungen von Bürgern aus allen Bundesländern, Frau Kollegin Tichy-Schreder. Wir wissen, daß die Forderungen der Bürger und Bürgerinnen nicht im Einklang mit unseren Landesregierungen in den Bundesländern sind, weil es diesen "Kaisern" nicht genehm ist und weil sie einen falsch verstandenen Föderalismus – auch ich bin Föderalistin – einfach über den Tierschutz stellen. Das muß hier zum wiederholten Mal von mir gesagt werden. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir wissen auch, daß alle namhaften Experten, mit Ausnahme jener der ÖVP, sich immer wieder für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ausgesprochen haben. Es gibt – und das wissen wir auch – neben dem Volksbegehren eine Reihe von Anträgen zu dieser Thematik aus allen Oppositionsparteien und aus der größeren Regierungspartei. Auch letzte Woche im Unterausschuß waren sich mit einer Ausnahme alle geladenen Experten einig, daß einheitliche Regelungen das einzig Sinnvolle wären. Selbst ein Vertreter eines Bundeslandes, ein Landesrat, der mit Tierschutz befaßt ist, war überrascht über die bisherigen Artikel-15a-Vereinbarungen im Hinblick auf die unterschiedlichen Standards und die Mängel im Tierschutzbereich.

Frau Kollegin Rauch-Kallat! – Sie ist jetzt nicht da. Wenn sie ehrlich ist, muß sie zugeben, daß es trotz Artikel-15a-Vereinbarung immer noch eine unterschiedliche Handhabung der landwirtschaftlichen Tierhaltung gibt.

Meine Damen und Herren! Wir werden langsam müde, immer wieder von vorne zu beginnen und über neue Artikel-15a-Vereinbarungen zu diskutieren, noch dazu, wo die neue Vorlage, die uns kurzfristig vor Beginn der Unterausschußsitzung auf den Tisch geknallt wurde, ein Entwurf ist, der sich im allgemeinen und im besonderen mit dem außerlandwirtschaftlichen Bereich beschäftigt. Auch Heimtiere und Zirkustiere sind nach Auffassung von uns Liberalen zu schützen, es muß auch in diesem Bereich zu Verbesserungen kommen. Wenn aber Teile der Landwirtschaft, das Jagdrecht, die Fallenstellerei und die Pelzzucht weiterhin ausgeklammert sind, so ist das für uns zuwenig. Es ist aus unserer Sicht genauso wichtig, wenn nicht noch wichtiger, daß für die Hunderttausende von Schweinen Kriterien festgelegt werden, als zum Beispiel für Sumpf- und Wasserschildkröten.

Auch die Argumente gegen Artikel-15a-Vereinbarungen in der Vergangenheit liegen auf dem Tisch, und diese gelten nach unserem Verständnis auch für die neu zu beschließenden. Es sind freiwillige Vereinbarungen, von denen sich jedes Bundesland jederzeit verabschieden kann. Zudem ist die Umsetzung in neun verschiedenen Landesgesetzen bürokratisch und teuer, und es würde sehr lange dauern, bis diese in allen Ländern zum Vollzug gelangten. Außerdem ist zu befürchten, daß auch durch die neuen Artikel-15a-Vereinbarungen, ähnlich wie bei der Tierhaltung in der Landwirtschaft, nur niedrige Standards zustande kämen.

Meine Damen und Herren! Wir sind auch in der Europäischen Union eindeutig Nachzügler, was ein Bundesgesetz für den Tierschutz betrifft. Selbst die größeren Länder, die für die Osterweiterung in Frage kommen, wie Polen, Tschechien und Ungarn, haben bereits einheitliche Bundestierschutzgesetze. Außenminister Schüssel ist stolz darauf, daß über ein Protokoll der Tierschutz nun primärrechtlich in der EU verankert ist. Die Konsequenzen für das Wohlergehen der Tiere will er allerdings nicht ziehen. Anders ist das Verhalten der Österreichischen Volkspartei nicht nachvollziehbar.

Abschließend: Aus unserer Sicht ist zu befürchten – der letzte Unterausschuß mit seinen leidigen Debatten über diese Thematik hat es uns klar gezeigt –, daß das Volksbegehren für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz so lange hinausgezögert wird, daß es mit Ende der Legislaturperiode verfällt. Meine Damen und Herren Abgeordneten der Regierungsparteien! Ist das Ihr Demokratieverständnis? Ist das Ihre Arbeit für das österreichische Volk? Es geht um


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