Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 162

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Entwicklung der Transportmenge, der Überwachungsdichte und der Anzahl der Beanstandungen und Bestrafungen gegliedert nach den einzelnen Grenzübergängen bzw. sonstigen Kontrollstellen;

aufgetretene Rechtsunsicherheiten und Kollisionsfälle mit anderen in- oder ausländischen Normen sowie deren Lösung bzw. (Gesetzes-)Vorschläge hierzu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit soll es möglich sein, zukünftig eine bessere Überwachung und vor allem einen besseren Vollzug der Tiertransportgesetze zu gewährleisten. Wir Freiheitlichen werden jedenfalls sowohl der neuen Regelung als auch dieser Entschließung gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

18.55

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit dem neuen Tiertransportgesetz-Eisenbahn hat Österreich, so glaube ich, auch in diesem Bereich, im Tierschutzwesen, wiederum seine europäische Vorreiterrolle bestätigt. Es liegt nunmehr aus der Sicht des Tierschutzes eine fortschrittliche und umfassende Tiertransportregelung für Österreich vor.

Ich glaube auch, daß die österreichische Position von einem sehr hohen Niveau ausgeht und daß das neue Gesetz bezüglich Eisenbahn-Tiertransport, so wie die beiden anderen, also betreffend Straße und Luft, nunmehr auch nachstehenden Grundsätzen im besonderen entspricht. Es geht darum, daß in Österreich tatsächlich nur transportfähige Tiere transportiert werden dürfen, daß die Betreuung der Tiere artgerecht erfolgen muß, daß der Transport nur mit tiergerechten Transportmitteln durchgeführt werden darf, daß es zur größtmöglichen Schonung beim Verladen, beim Ausladen und Einladen der Tiere kommen muß und daß es vor allem eine Begrenzung der Dauer bei Schlachttiertransporten auf sechs Stunden gibt. Dieser Punkt war durchaus umstritten. Ich halte ihn aber für unverzichtbar für eine moderne Regelung eines Tiertransportgesetzes.

Meine Damen und Herren! Bezüglich internationaler Tiertransporte haben sicherlich noch alle die Bilder von jenen Tieren in Erinnerung, die halb verhungert und geschunden am Zielbahnhof angekommen sind. Dazu haben wir auch in der Öffentlichkeit eine sehr massive Auseinandersetzung erlebt, als sich Menschen, Tierschützer besonders erregt haben. Ich glaube, diesen Mißständen ist ganz einfach Einhalt zu gebieten.

Man kann durchaus stolz darauf sein, daß die europäischen Minister bei ihrer Verschärfung des Tierschutzes bei langen Transporten die österreichischen Vorstellungen in ihre politischen Überlegungen mit aufgenommen haben. Gemäß den neuen Vorschriften sollen jetzt natürlich auch für Tiertransporte mit einer Dauer von mehr als acht Stunden in Zukunft Spezialfahrzeuge mit hohem Tierschutzstandard ausgestattet werden. Es soll für Einstreufütterung, für Wasserversorgung und für die Belüftung ganz klare Regelungen geben.

Es sollen darüber hinaus beim Export von Rindern in Drittländer nur noch dann EU-Gelder ausbezahlt werden, wenn die Tiere auch in einem entsprechend guten Zustand im Zielland ankommen. Das ist eine wesentliche Veränderung zu den derzeitigen Bestimmungen und soll es unmöglich machen, daß wir derartige Zustände, die es heute noch gibt, auch in Zukunft haben.

Meine Damen und Herren! Beim Lebendviehtransport stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, daß wir derzeit Nahrungsmittel über Tausende Kilometer von einer Produktionsstätte zur Schlacht- und Verbrauchsstätte führen, oder sollten wir uns nicht einem System zuwenden, bei dem die Qualitätsproduktion in der Region erfolgt und es zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaft kommt?

Meine Damen und Herren! Die ÖAMTC-Akademie hat festgestellt, daß es etwa bei Schinken einer durchschnittlichen Fahrtstrecke von der Produktionsstätte zum Verbraucher von 250 Kilo


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