Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 166

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in das heute zu ändernde Tiertransportgesetz-Luft und in das noch zu beschließende Tiertransportgesetz-Eisenbahn.

Beim Tiertransportgesetz-Luft erfolgt nur eine formelle Änderung, und mit dieser Novelle soll eine effektive Kontrolle der Tiertransporte auf dem Luftweg gewährleistet werden.

Zum Tiertransportgesetz-Eisenbahn: Mit Richtlinie des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport auf der Eisenbahn hat die EU Regelungen getroffen, die einer Umsetzung auf nationaler Gesetzesebene bedürfen, und mit dem vorliegenden Entwurf soll nun die gesetzliche Verankerung erreicht werden. Dieses Bundesgesetz enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Tiertransporten, über die Durchführung solcher Transporte, über die Ausstattung der Transportmittel, der Verlade- und Entladevorrichtungen sowie über die Fütterung und Tränkungszeiten und die Betreuung der Tiere während des Transportes, um nur einige Punkte zu nennen.

Vor dem Transport der Tiere sind in Zukunft vom Absender Beförderungspapiere auszustellen. Diese Papiere sollen dem Transporteur Informationen über die Tiere, über die Person des Absenders, aber auch den Empfänger und Berechtigten sowie über den Versand- und Bestimmungsbahnhof geben. Diese Informationen sind zur Gewährleistung eines möglichst schonenden Tiertransportes auf der Eisenbahn durch den Transporteur erforderlich, denn ohne diese Beförderungspapiere darf der Transporteur keinen Frachtvertrag abschließen, aber auch in keinen bereits bestehenden Frachtvertrag eintreten.

Es wird weiters sichergestellt, daß der Absender nicht die kostengünstigste Transportroute wählt, sondern im Interesse des Tierschutzes die schnellste Transportroute zu wählen hat. Zum Schutz der Schlachttiere wird die Transportdauer, dem Vorbild des Tiertransportgesetzes-Straße folgend, mit sechs Stunden begrenzt.

Sehr verehrte Damen und Herren! Angesichts der seit Jahren laufenden Diskussion über den Tiertransport wurde seitens der Präsidentenkonferenz wiederholt eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen auch in Brüssel eingebracht. Ich darf hier einige nennen: Fleischexporte sollen anstelle von Lebendtierexporten bevorzugt werden. Die Gewährung von Exporterstattungen ist an die Einhaltung der Tiertransportrichtlinie und aller übrigen Tierschutzbestimmungen zu binden. Die Auszahlung der Erstattung soll nur für jene Tiere erfolgen, die gesund am Bestimmungsort ankommen. Auch in europäischen Schlachthöfen sollen die dem Islam entsprechenden Schlachtmethoden erlaubt werden, um einerseits den Anforderungen der Käufer nachzukommen und andererseits Lebendtiertransporte zu verringern beziehungsweise zu vermeiden. Dies erhöht auch die Wertschöpfung des jeweiligen Staates.

Anzumerken ist weiters, daß Irland, der größte Schlachtrinderexporteur, die Zahl der lebend exportierten Schlachtrinder von zirka 480 000 Stück im Jahr 1995 auf zirka 90 000 Stück im Jahr 1997 verringert hat. Dies bedeutet einen Rückgang bei Lebendtransporten von Schlachtrindern um zirka 390 000 Stück allein in Irland innerhalb der letzten zwei Jahre. Ein ähnlicher Trend, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist im ganzen EU-Raum festzustellen.

Ich fasse daher zusammen: Angestrebt werden eine Reduzierung der Exportquote für Lebendrinder sowie die Forcierung und der Ausbau der Fleischexporte. Im Zuchtviehexportbereich sollen Maßnahmen getroffen werden, um den Export mit der Eisenbahn attraktiver zu gestalten. Hiezu ein Vergleich zwischen Eisenbahn- und LKW-Transport, zum Beispiel der Transport nach Italien: Ausgangspunkt Zwettl, Zielpunkt Udine. Für den Transport auf der Schiene benötigt man mehr als die doppelte Zeit als für den Transport auf der Straße. Außerdem ist zu unterscheiden: Der Transport auf der Schiene ist zwar der umweltfreundlichere Transport, aber der tierfreundlichere Transport erfolgt zurzeit auf der Straße.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollen daher keine pauschale Verurteilung der Tiertransporte vornehmen, sondern die Sache nüchtern und sachlich betrachten. Mehr als 1 000 Stück Zuchtvieh, die jährlich von Österreich in ferne Länder transportiert werden, sind der beste Beweis dafür. Unsere Bauern schöpfen Einkommen aus dem Verkauf von Tieren und


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