Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 169

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

19.27

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die drei Materien, die heute unter einem verhandelt werden – unter anderem das Tiertransportgesetz-Luft –, sind Materien, denen die Liberalen zustimmen werden.

Zur ersten Materie werde ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, der den Entfall der Ziffer 2 der Regierungsvorlage vorsieht. Grund dafür ist, daß in der ursprünglichen Regierungsvorlage, die bereits im Vorjahr eingebracht worden ist und die noch vor Jahreswechsel hätte beschlossen werden sollen, als Datum des Inkrafttretens des Gesetzes der 1. September 1997 eingetragen war. Es ist im Ausschuß nun dazu gekommen, daß vom Herrn Abgeordneten Parnigoni gemeinsam mit dem Herrn Abgeordneten Kuckacka ein Abänderungsantrag eingebracht worden ist, in welchem man das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes vom 1. September 1997 geändert und durch 1. Jänner 1998 ersetzt hat, und zwar mit der Begründung, man wolle ein rückwirkendes Inkrafttreten der novellierten Bestimmungen vermeiden. Wahr ist aber natürlich, daß wir schon wieder zu spät dran sind. Daher wird auch diese Bestimmung jetzt rückwirkend in Kraft gesetzt, denn das Bundesgesetzblatt wird erst gegen Ende Jänner herauskommen. Daher der Abänderungsantrag, die Inkrafttretensbestimmung fallenzulassen und somit dieses Gesetz erst mit dem auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag wirklich in Kraft treten zu lassen.

Sie wissen, daß wir von liberaler Seite immer dann, wenn es um Rückwirkungen in Gesetzen geht, sehr skeptisch sind. In diesem Fall ist es absolut nicht notwendig. Ich glaube, man sollte ein grundlegendes Prinzip, nämlich daß Gesetze nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden, nicht wegen einer Nichtigkeit ändern. Sachlich gesehen besteht in diesem Fall wirklich keine Notwendigkeit für ein rückwirkendes Inkrafttreten.

Hinsichtlich des zweiten Antrages, des Antrages 508/A (E) der Frau Abgeordneten Petrovic, möchte ich zwei Dinge anmerken: Ich halte es für zunehmend unangenehm, daß im Zusammenhang mit Rindern von Herodes-Prämie die Rede ist. Denn, meine Damen und Herren, wenn dieser historische Bezug auch nur ein erfundener ist, weil das Ereignis tatsächlich nicht so stattgefunden hat, glaube ich, daß die Verquickung von Schlachtungsprämien für Rinder mit dem Begriff Herodes-Prämie etwas ist, was wir hier in diesem Hohen Hause nicht zulassen sollten. Nichtsdestoweniger, Frau Abgeordnete Petrovic, halten die Liberalen Ihren Antrag, der da lautet, erst ab dem 21. Tag sollen Kälber transportiert werden, für sinnvoll. Wir werden diesem Antrag daher auch unsere Zustimmung geben.

Der dritte Bericht, der das Tiertransportgesetz-Eisenbahn betrifft, ist schon vom Inhalt her sehr ausführlich vom Vorsitzenden des Verkehrsausschusses ausgeführt worden. Es hat im Verkehrsausschuß darüber eine sehr rege Debatte gegeben. Insgesamt ist es insbesondere angesichts des Umstandes, daß ohnehin schon Schutzbestimmungen bestanden haben, diese Schutzbestimmungen jetzt aber in Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union gemacht werden – weshalb es von seiten der Liberalen eine Zustimmung dazu geben wird –, nicht notwendig, inhaltlich noch weiter darauf einzugehen. Ich wiederhole daher nur noch, daß die Liberalen auch dieser Vorlage ihre Zustimmung geben werden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt, steht daher mit in Verhandlung.

Der vom Abgeordneten Mag. Barmüller eingebrachte Antrag hat folgenden Wortlaut:


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