Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 175

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schaftsbeitrag einzuzahlen. Allerdings ist der Zahlungsabschnitt des ÖH-Beitrages derzeit die einzige verläßliche Unterlage, die Studenten statistisch zu erfassen. Es hat sich aber herausgestellt, daß das eine ungeeignete und untaugliche Methode ist, was mit der vorliegenden Novelle nun repariert werden soll.

In diesem Zusammenhang stellt sich für uns folgende Frage, Herr Bundesminister: Ist es wirklich klug und geschickt, der Österreichischen Hochschülerschaft als Interessenvertretung der Studierenden derart die Mauer zu machen und ihr die Einnahmen zu sichern, wenn man gleichzeitig weiß, welchen Imageverlust die Österreichische Hochschülerschaft bei den Studierenden in den letzten Jahren erlitten hat? – Kaum einer von vier Studierenden bemüht sich noch zur ÖH-Wahl! Und wenn man eine jüngst veröffentlichte Meinungsumfrage über die Studierenden und ihr Verhältnis zu den Hochschülerschaftsfunktionären liest, dann erfährt man, daß der ÖH-Funktionär von den Studierenden ganz einfach als Kaderschüler für eine spätere parteipolitische Tätigkeit angesehen wird. Die Abhebung von seiner eigentlichen Funktion, nämlich der Studentenvertretung, schreitet fort.

Wir haben ja in der letzten Zeit die Streitereien bezüglich des ÖH-Vorsitzes erlebt. Wenn man sich in den Gremien der Universitäten vor Ort die Präsenz der Hochschülerschaftsfunktionäre anschaut, dann weiß man, daß es in diesem Bereich im argen liegt. Ob man daher just in diesem Moment eine Stärkung der Österreichischen Hochschülerschaft über ihre Einnahmen vornehmen soll, ist die Frage.

Ich weiß schon, daß diese Novelle nur auf zwei Jahre begrenzt gedacht ist, und im Ausschußbericht gibt es sehr vernünftige Vorschläge für eine künftige EDV-unterstützte statistische Regelung. Aber auch in diesem Bericht ist die Überprüfung der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages der Hochschülerschaft mit vorgesehen.

Eine Rückfrage bei der Prüfungsabteilung meiner Universität hat ergeben, daß derzeit fünf Beamte zu etwa 50 Prozent ihrer dienstlichen Tätigkeit mit der Überprüfung der Bezahlung des ÖH-Beitrages beschäftigt sind. Auf ganz Österreich umgelegt werden das, wie ich annehme, ungefähr 300 in den Studien- und Prüfungsabteilungen beschäftigte Beamte sein. Angesichts dieser Zahl ist mir vor einiger Zeit ein Vergleich mit einer Zahl aus meinem Hobbybereich, nämlich der Fischerei, eingefallen.

Der Landesfischereiverband in der Steiermark hat an mich die Frage gerichtet, was mit den 300 S Behördenbeitrag passiert, den jeder Steirer zu leisten hat, der eine Angel in irgendein steirisches Gewässer halten will. Es gibt in der Steiermark immerhin ungefähr 20 000 Fischer, die Einnahmen betragen daher rund 6 Millionen Schilling. Die Auskunft, die ich von Landesrat Ressel auf meine Frage, was mit diesem Geld passiert, bekam, ist bemerkenswert: Die 300 S an Einnahmen seien notwendig, um die 300 S einzunehmen, um also die Kosten der Einhebung zu decken! Das heißt, der Personalaufwand für die damit beschäftigten Beamten in den einzelnen Bezirkshauptmannschaften entspricht in Summe genau diesem Betrag.

Umgelegt auf unser Beispiel, Herr Bundesminister: Die 300 Beamten, die 50 Prozent ihrer Arbeitszeit mit der Kontrolle der ÖH-Beiträge verbringen, werden etwa 150 Millionen Schilling kosten, und rund 80 Millionen Schilling pro Jahr betragen die Einnahmen aus ÖH-Beiträgen. Das Verhältnis entspricht also in etwa dem obigen Vergleich. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist ein Witz! Das stimmt ja alles nicht!) Dementieren Sie das, wenn Sie können! (Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Lukesch. )

Herr Kollege Lukesch! Ich weiß schon, daß es bei der statistischen Erfassung einen Nebeneffekt gibt. Aber zu Ihrem Lachen: Sie sollten einmal die Entwicklung der Anzahl der Beamten an den Universitäten im Verhältnis zu der Zahl der Studierenden verfolgen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch. ) Vielleicht haben Sie das ja getan und kennen die Entwicklung. An meiner Hochschule zum Beispiel ist in den letzten 20 Jahren bei etwa gleichbleibender Hörerzahl die Anzahl der in der zentralen Verwaltung Beschäftigten von 44 auf 88 gestiegen, sie hat sich also verdoppelt. (Abg. Dr. Lukesch: Ich glaube das nicht!) An Ihrer Universität wird es nicht viel


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