Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 177

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Und das ist der nächste Punkt, der zentrale Punkt des Antrags Lukesch/Niederwieser. Es geht letztlich um die Funktionsfähigkeit der Österreichischen Hochschülerschaft.

Kollege Grollitsch! Sie haben völlig recht, wenn Sie sagen, daß wir hier einem Interesse der ÖH entgegenkommen. Aber es wäre doch in höchstem Maße unfair, auf der einen Seite eine gesetzliche Interessenvertretung wie die Hochschülerschaft einzurichten, ihr aber auf der anderen Seite nicht zu garantieren, daß sie auch über die erforderlichen Mittel verfügt. Mit der vorliegenden Abänderung des UniStG soll diese Garantie nun erfolgen, und die Sicherstellung der Finanzierung über die Lehrveranstaltungsprüfungen, wenn die Fortsetzung des Studiums gemeldet wird, beinhaltet natürlich auch die Einzahlung des ÖH-Beitrages.

Ich kann Ihnen auch andere Beispiele bringen. Das könnten Sie vielleicht übernehmen und dort, wo Sie gefragt haben, als Vorschlag einbringen. In den meisten Universitäten funktioniert das so, daß man die Inskriptionen mittels Einzahlung per Erlagschein vornimmt, und die Geldinstitute übermitteln dann die Datenbänder, die Datenträger an die Universitätsverwaltung oder überspielen die Daten direkt. Das macht keinen besonderen Aufwand. Daß 300 Leute in Österreich damit beschäftigt sind, die Einzahlund des ÖH-Beitrages zu kontrollieren, ist ein aufgelegter Nonsens! Kollege Grollitsch, glauben Sie mir das, das stimmt von vorne und von hinten nicht. Die Überwachung solcher Summen geschieht mit der heutigen Technologie ohne Probleme. Falls das vielleicht da oder dort noch nicht der Fall sein sollte, dann bitte ich Sie, das zu ändern, damit das auch dort funktioniert.

Damit im Zusammenhang möchte ich noch einige grundsätzliche Überlegungen anstellen. Die Funktion von Universitäten und Hochschulen haben wir in erster Linie mit dem Auftrag zur Lehre und dem Auftrag zur Forschung definiert. Zunehmend stellen wir fest, daß ein weiterer, ein dritter Punkt bei den Aufgaben der Universitäten und Hochschulen dazu kommt, nämlich jener der beruflichen Weiterbildung in Verbindung mit einem Technologietransfer. Es ist interessant, daß auch in der neuesten OECD-Studie "Bildungspolitische Analyse 97" genau auf diesen Zusammenhang hingewiesen wird. Es geht nämlich darum, speziell für Berufstätige individuelle Bildungsbedürfnisse, abgestimmt auf deren Situation, zu befriedigen und Angebote wie etwa Teilzeitstudienlehrgänge, Fernstudienlehrgänge und modulare Bildungsgänge zu entwickeln.

Auch das haben wir in das UniStG bereits hineingeschrieben. In § 7 Abs. 2 haben wir festgehalten, daß bei der Gestaltung der Studienlehrgänge auf die besondere Situation berufstätiger Studierender Rücksicht zu nehmen ist.  – Da haben wir kein "kann" oder "soll" hineingeschrieben, sondern eine verpflichtende Bestimmung. Und das wird etwas Weiteres sein, worauf wir zu achten haben, nämlich darauf, daß das dann auch tatsächlich an den Universitäten stattfindet bei der konkreten Ausgestaltung der Studienpläne und der Studienangebote. Darauf werden wir sehr, sehr großen Wert legen, weil das eine wichtige Zielgruppe ist.

In diesem Zusammenhang darf ich ankündigen, daß wir, wie ich meine, auch in Übereinstimmung mit unserem Koalitionspartner im Bereich der Studienförderung für die spezielle Altersgruppe der 30- bis 35jährigen, die von Änderungen betroffen wäre, rechtzeitig Maßnahmen ergreifen werden, damit für diese Studierenden auch weiterhin eine Studienförderung möglich ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich noch auf den Antrag der Kollegin Petrovic zur Erforschung der Kulturpflanze Hanf eingehen. KollegInnen meiner Fraktion werden das nach mir noch detaillierter tun. Das Thema mag wichtig und auch durchaus interessant sein – das will ich hier gar nicht bewerten. Aber der Ansatz ist falsch! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie sich vorstellen, daß wir hier im Plenum des Nationalrates in Zukunft alle Wünsche diskutieren sollen, die wir Abgeordneten vielleicht haben hinsichtlich dessen, was erforscht werden sollte, und wir sagen dann einmal ja und einmal nein, also wir würden im Prinzip sehr detaillierte Forschungsgebiete beurteilen und dann der Regierung sagen: Das müßt ihr erforschen und das nicht!, dann ist das, Frau Kollegin Petrovic und liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, keineswegs unser Verständnis davon, wie Forschungspolitik stattfinden sollte!

Wir haben die Rahmenbedingungen zu schaffen, wir haben dafür zu sorgen, daß es ausreichend Mittel gibt, das ist keine Frage. Es müssen aber die qualifizierten Personen in den einzelnen Fonds darüber entscheiden können, welche Projekte gefördert, welche Schwerpunkte gesetzt werden. Das ist unsere Auffassung von Verantwortung und auch von Autonomie. Die For


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