Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 182

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ranten die Möglichkeit zu eröffnen, die Universität zu besuchen, erhalten bleibt! (Beifall bei der ÖVP.)

Vielleicht haben Sie nicht so genau darüber nachgedacht, welche Konsequenzen dieser Antrag hat! (Abg. Dr. Gredler: Das ist eine Unterstellung!) Aber sei es darum!

Kollegen Grollitsch möchte ich noch sagen, daß er ungeheuer übertrieben hat, als er die budgetären Wirkungen der Einhebung der ÖH-Beiträge durch die Studienabteilungen auf 150 Millionen Schilling jährlich hochgerechnet und behauptet hat, daß dann die Kosten der ÖH für die Einhebung um 10 Prozent höher wären als das Ergebnis dieser Einhebung. Kollege Grollitsch! Ich kenne Sie als durchaus seriösen Kollegen. Erkundigen Sie sich einmal auch an Ihrer Universität! Es ist doch nicht möglich, daß die Montanuniversität Leoben, eine unserer Eliteuniversitäten, noch nicht über den Datenaustausch mit den Banken verfügt, die die Einzahlungsbelege einfach via EDV an die Studienabteilung weiterliefern! Das glaube ich Ihnen nicht!

In Wirklichkeit steht etwas ganz anderes dahinter: Die Freiheitliche Partei hatte immer schon ein gebrochenes Verhältnis zur Österreichischen Hochschülerschaft und insbesondere zur Pflichtmitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschülerschaft, weil sie eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist und diese beziehungsweise deren Funktionäre daher auch per Gesetz definierte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte an der Universität haben. Das war Ihnen wahrscheinlich ein Dorn im Auge! Daher schlägt man vor, ihnen das Wasser abzugraben, und sagt nicht, worum es eigentlich geht: um die Entmachtung unserer Studierenden im Zusammenhang und in der Zusammenarbeit mit den anderen Gruppen an der Universität. – Legen Sie die Karten auf den Tisch! Wenn Sie von 150 Millionen Schilling Einhebungskosten für die ÖH-Beiträge sprechen, dann agieren Sie mit irgendwelchen Phantasiezahlen, die Sie von irgendwoher haben, die aber nur die tatsächliche Absicht Ihrer Fraktion verdecken sollen.

Es liegt noch eine ganze Reihe von weiteren Anträgen vor. Ich habe sie in zwei Kategorien eingeteilt: Bei der einen Kategorie kommt man zu spät, denn es haben entweder der Minister oder die Bürokratie oder das Parlament schon reagiert, bei der anderen sage ich absolut: I disagree. Damit bin ich nicht einverstanden. Nur über meine Leiche! (Zwischenruf der Abg. Dr. Gredler. )

In die erste Kategorie fällt unter anderem der Antrag der Frau Kollegin Petrovic betreffend die Erhöhung der Zahl der Lehrveranstaltungen. Wir haben das Hochschullehrer-Dienstrecht mit einer entsprechenden Lehrverpflichtung erst vor kurzem verändert. Es kommt zu einer erhöhten Lehrveranstaltungszahl für Assistenten und Dozenten und zur Festschreibung einer Lehrverpflichtung für die Professoren. Da muß letztlich auch ein höheres Lehrangebot herauskommen! Es kann sein, daß die Zahl der remunerierten Lehraufträge für Extranii – wie wir in der Fachsprache sagen – reduziert wurde, aber das Lehrangebot hat sich mit Sicherheit nicht verringert!

Ganz eigenartig ist der Antrag des Kollegen Krüger über die Steuerbefreiung von Stipendien und wissenschaftlichen Preisen. Er zitiert einen Artikel aus der "Österreichischen Steuer-Zeitung", der sich mit dieser Frage beschäftigt, und erinnert daran, daß es im Kulturausschuß gelungen ist, in die auf dem kulturellen Sektor vorhandenen Steuerungerechtigkeiten eine neue Linie zu bringen. Sie zitieren diesen Artikel und ziehen dann das Resümee, daß all das rechtlich nicht klar ist. Ich habe den ganzen Artikel gelesen, Kollege Krüger! (Abg. Dr. Krüger: Gelesen haben Sie ihn schon, aber nicht verstanden!) Ich habe ihn auch verstanden, so mühsam es ist, dieses steuer- und finanztechnische Deutsch zu verstehen.

Aus der Zusammenfassung geht ganz klar hervor: Es gibt bei den Stipendien keine Einkommensteuerpflicht, es gibt keine Umsatzsteuerpflicht. Es könnte unter Umständen dann etwas herauskommen, wenn man aus einem Förderungsstipendium, etwa einem Dissertationsstipendium, eine zusätzliche verwertbare Leistung lukriert, etwa Patenteinnahmen oder Tantiemen, wenn man ein Buch geschrieben hat, was dann plötzlich eine neue Einkommenskategorie wäre. Sie jedoch haben hier etwas an die Wand gemalt, was es nicht gibt. Sie haben einen Strohmann geschaffen, den Sie ordentlich niederschlagen wollten. In diesem Artikel in der "Österreichi


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