Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 183

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schen Steuer-Zeitung" ist alles klargestellt, daran gibt es überhaupt nichts zu zweifeln! (Abg. Dr. Krüger: Ich werde es Ihnen dann vorlesen!)

Frau Kollegin Gredler! Noch zu Ihrem Antrag betreffend Automatisierung: Wir wollen im Zusammenhang mit der Einhebung der ÖH-Beiträge viel weiter gehen. Herr Kollege Niederwieser und ich haben anläßlich der Veränderung der Novelle des Studienförderungsgesetzes einen entsprechenden Entschließungsantrag formuliert. Er läuft darauf hinaus, mittels elektronischen Datenaustausches nicht nur die Anmeldung zum Studium, sondern gleichzeitig die Anmeldung des Anspruches auf Familienbeihilfe und Krankenversicherung unter einem – und ich hoffe unter Einem! – ohne großen bürokratischen Aufwand durch den Studierenden zu erledigen.

Da befinden wir uns auf einem guten Weg. Der Antrag ist eingebracht, und er wird sukzessive auch umgesetzt. Meine Fakultät hat zum Beispiel ab diesem Semester alle Lehrveranstaltungen und die Lehrziele im Internet. Man kann im Internet nachschauen, was der Lukesch im nächsten Sommersemester liest, wie viele Hörer er aufnimmt und welche Lehrziele er mit seiner Veranstaltung "Arbeitsmarkt und Bildungsökonomik" verfolgt. – Das funktioniert wunderbar und wird zunehmend auch freiwillig von den Universitäten gemacht. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Schluß. Insgesamt kann man sagen, daß wir heute kleine Klarstellungen zum Uni-Studiengesetz vorgenommen haben, sicherlich auch mit der Absicht, unsere ÖH finanziell abzusichern. Sehr große Aufgaben, Herr Bundesminister, warten jedoch noch auf uns in diesem Jahr, das wahrscheinlich das letzte Arbeitsjahr unserer Zusammenarbeit vor den nächsten Wahlen sein wird. Selbstverständlich kann sich auch nachher wieder etwas ergeben, etwa das Kunsthochschul-Studiengesetz oder das Organisationsrecht. Kollege Niederwieser! Fernstudien wären zum Beispiel eine Sache, der wir uns widmen sollten, einschließlich einer Neuordnung der studentischen Transfers.

Herr Bundesminister! 1998 wurde von der EU als Jahr der Arbeit ausgerufen. Es wird auch für Sie ein Jahr der Arbeit für unsere Universitäten sein. (Beifall bei der ÖVP.)

20.26

Präsident MMag Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.26

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte im Rahmen meiner Wortmeldung insbesondere auf meinen Antrag betreffend eine Änderung des UniStG betreffend ethnisch in ihrer Heimat diskriminierte Gruppen eingehen.

Vorweg möchte ich jedoch, angeregt durch die Redebeiträge meiner Vorrednerinnen und -redner, noch ein paar Worte zu der "Latein-Debatte" sagen. Es fällt mir nicht leicht, Herrn Abgeordneten Lukesch einmal recht zu geben, nichtsdestotrotz muß ich es in dieser Frage wohl tun. Frau Abgeordnete Gredler! Wiewohl es in Ihrem Antrag eigentlich dann nur um die Aufforderung zum Dialog geht – von dem ich ausgehe und von dem Sie auch selbst bestätigt haben, daß es diesen mit den Beamtinnen und Beamten des Ressorts permanent gibt –, geht Ihre wahre Intention in viel stärkerem Maß aus der Begründung hervor, denn in dieser üben Sie sehr stark Kritik an der von Ihnen so bezeichneten "abendländischen Rationalität". – Ich denke: Gar so schlecht ist diese abendländische Rationalität nicht. Würde man sie nur immer berücksichtigen! Denn ich glaube, daß wir sie in allzu vielen Fällen, was die Breite des kulturellen Angebotes und vieles in diesem Zusammenhang betrifft, ohnehin schon gefährdet haben.

Gerade in der Frage der Studienberechtigungsvoraussetzungen plädiere ich zwar sehr dafür, daß man insbesondere bei Personen, die schon im Berufsleben standen, oder bei Personen, die eine Matura ohne Latein, etwa eine technische Matura haben, die Voraussetzungen, wie sie jetzt bestehen, überdenkt, denn ich glaube auch, daß es nicht sinnvoll ist, wenn diese Personen das große Latinum ablegen müssen. Aber es geht nicht nur um Sprachkenntnisse und ein allgemeines Bildungsgut, sondern es geht in vielen Fächern – gerade etwa auf dem Gebiet der Rechts


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