Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 184

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geschichte; das hat auch etwas mit Originalquellen zu tun – einfach um die Beherrschung des diesbezüglichen kleinen Einmaleins.

Es geht nicht nur um eine reine Liste von Termini, die man wie Vokabeln herunterlernt, sondern es geht auch um die Entwicklung dieser Begriffe. Das ist über viele Jahrhunderte geschehen, und ich halte es für hilfreich in der Praxis, darüber Bescheid zu wissen. Es hat mir persönlich sehr viel genützt. Ich kann Ihnen versichern, daß wir, etwa wenn wir in großangelegten Wirtschaftsverhandlungen über Betriebsansiedlungen, zu denen Juristen und Juristinnen aus ganz verschiedenen Rechtssphären – zum Beispiel aus dem anglo-amerikanischen Case-Law und aus kontinentaleuropäischen Bereichen – zusammenkamen und die jeweilige Gesetzessituation in den anderen Ländern nicht kannten, unglaublich schnell bei diesem kleinen Einmaleins waren und es immer sehr geschätzt haben, daß wir diesen Bestand gemeinsam haben.

Ich habe meine Kollegen, die zum Beispiel eine technische oder eine andere Ausbildung haben, stets bedauert, wenn sie beispielsweise im Rahmen einer RechtspflegerInnenausbildung irgendwelche Gesetze wie das Patentrecht rasch erlernen mußten, weil sie sich aus meiner Sicht viel schwerer tun. Es ist eine Erleichterung und nicht eine Verschärfung. Das ist meine Sicht der Dinge.

Wie gesagt, würde ich insbesondere bei berufstätigen Studierenden die Art der Voraussetzung überprüfen und dabei gleich in Richtung der rechtshistorischen Grundlagenausbildung gehen, statt nachträglich eine Lateinmatura zu verlangen. Das halte ich auch nicht für sinnvoll. Soviel dazu. (Abg. Dr. Gredler: Wir wollen nur dazu befragen! – Abg. Schaffenrath: Wir haben einen guten Vorschlag! – Weitere Zwischenrufe beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Es ist schön, daß wir hier eine Kontroverse zu diesem Thema führen können. Das sind meine Erfahrungen, und ich habe, wie gesagt, recht lange in diesem Bereich gearbeitet. Ich kann Ihnen nur meine Erfahrungen mitteilen, die ich mit einigen anderen teile. Ich denke nicht, daß das eine sinnlose Verschärfung ist; es ist vielmehr eine große Erleichterung. Aber bitte. (Abg. Mag. Posch: Klingt ja sehr interessant!) Sehr interessant, sicherlich, aber wie gesagt: Ich wollte meinen Debattenbeitrag eigentlich zu den Änderungen im Bereich des ... (Abg. Mag. Posch: Ihrem Plädoyer ist nicht ganz zu folgen!)

Ich weiß nicht: Wollen Sie dann vielleicht mit Kollegin Gredler gegen Ihre Fraktion stimmen? – Das würde ich aus rein demokratiepolitischen Gründen sehr begrüßen, wenn bei den Koalitionsabgeordneten etwas mehr Bereitschaft aufkäme, auch gegen die eigene Fraktion zu stimmen. Das wäre im Sinne einer Belebung des Hohen Hauses sicherlich wünschenswert. Aber das nur in Zwischenrufen vorzubringen, während Sie – davon bin ich überzeugt – nachher doch wieder mit der eigenen Fraktion stimmen, die in diesem Sinne mit mir konform gegangen ist, jedenfalls im Ausschuß, das bringt nichts. Also frage ich mich, was das soll. (Abg. Dr. Khol: Was ist denn das für eine Charme-Offensive? Eine Charme-Offensive um halb neun?)  

Offenbar hat die sozialdemokratische Fraktion die Auffassung des Kollegen Lukesch geteilt, Herr Klubobmann Khol. Ich weiß nicht, ob sie sie wirklich geteilt hat oder ob das im Ausschuß nur so dahingesagt war. Jedenfalls war das Abstimmungsverhalten so, wie auch immer es zustandegekommen ist, und ich habe mich veranlaßt gesehen, hier ein bißchen zu begründen, warum ich einmal mit den Koalitionsparteien gestimmt habe.

Ich werde nicht müde werden, zum Universitäts-Studiengesetz immer wieder einen Anlauf zu unternehmen, Herr Kollege Niederwieser. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß wir da Handlungsbedarf haben. Es gibt – leider, wie ich sagen muß – in etlichen Staaten dieser Erde eine massive Diskriminierung von Menschen, die einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zugehören, sei diese ethnisch oder religiös definiert. Wir wissen das beispielsweise aus dem Kosovo. Wir wissen, daß Studierende, die der albanischen Mehrheitsgruppe der Bevölkerung im Kosovo angehören, an den offiziellen restjugoslawischen Hochschulen nicht studieren dürfen.

Es gibt Untergrund-Universitäten der Albanerinnen und Albaner, die in Anbetracht der Bedingungen, unter denen sie arbeiten, ein erstaunliches Niveau erreichen – das wird mir immer wieder versichert –, aber diese sind in Restjugoslawien nicht anerkannt. Daher werden auch ihre


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