Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 185

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Diplome und Zeugnisse nicht anerkannt nach den strengen Bestimmungen des UniStG, die ich im Kern an sich für richtig halte und die vor allem verhindern sollen, daß Studierende – aus Ländern wie etwa Deutschland, in denen ein Numerus clausus besteht –, die in ihrem Herkunftsland die Studienberechtigungsvoraussetzungen nicht erfüllen, in ein gleichsprachiges Land, in diesem Fall nach Österreich, ausweichen, um hier dem Numerus clausus zu entgehen. Numerus-clausus-Bestimmungen sind nicht wünschenswert – ich lehne sie an sich ab –, aber wir können die Gesetzgebung in Deutschland nicht beeinflussen, und Ich denke, daß wir auch ein derartiges Ausweichen in großer Zahl nicht in Kauf nehmen können.

Tatsächlicher Handlungsbedarf besteht jedoch dort, wo es um Personen geht, die keine anerkannten politischen Flüchtlinge sind. Die Anerkennungszahl – das wissen Sie so gut wie ich – ist laufend heruntergegangen. Im letzten Jahr waren es nicht einmal mehr 700 Personen, die in Österreich als Flüchtlinge, als politisch Verfolgte anerkannt worden sind. Nichtsdestoweniger sind Diskriminierung und Verfolgung viel weiter verbreitet, als es der eng definierte Flüchtlingsbegriff nach der Flüchtlingskonvention zum Ausdruck bringt.

Ich denke, daß wir in dieser Hinsicht allgemein, und zwar auf Bundesebene, ein Instrument entwickeln sollten, das im Einzelfall – wenn die Voraussetzungen geprüft worden sind – dem Wissenschaftsressort eine Zulassung ermöglicht, ob das jetzt Kurdinnen und Kurden, Kosovo-AlbanerInnen oder wen auch immer pro futuro betrifft. Ich denke, daß auf Bundesebene eine Kooperation auch mit den Bundesasylbehörden und mit den NGOs im Bereich des Flüchtlingswesens leichter möglich sein wird und daß wir dann österreichweit einheitlich werden sagen können: Bei dieser oder jener Personengruppe liegt eine solche allgemeine Diskriminierung, was das Studieren in ihrer Heimat betrifft, vor.

Ich halte es auch für einen Aspekt der Rechtsstaatlichkeit, Bestimmungen, die eigentlich für einen anderen Zweck geschaffen worden sind, hier nicht anzuwenden – wenn vorübergehend irgendein Dokument nicht beigebracht werden kann, dann ist es sicherlich vernünftig, die Universitäten solche Probleme im eigenen Bereich erledigen zu lassen –, sondern ich meine, daß die Prüfung eines Sachverhaltes im Hinblick darauf, ob eine Bevölkerungsgruppe in Asien, in Afrika oder auch hier in Europa verfolgt wird, tatsächlich bundeseinheitlich erfolgen sollte. Es sollte, wie gesagt, keine generelle Zulassung einer bestimmten Kategorie geben, sondern die Prüfung im Einzelfall, ob die Hochschulvoraussetzungen gegeben sind.

Ich denke, das wäre ein Gebot der Rechtssicherheit auch im Interesse der Beamtinnen und Beamten, damit sie sich tatsächlich auf ein entsprechendes Bundesgesetz stützen könnten. Meines Wissens ist die Zahl der Kosovo-AlbanerInnen, die derzeit in Österreich studieren, sehr gering, und die Zahl der Menschen, die es ökonomisch und in bezug auf die nötigen Voraussetzungen schaffen, hierzulande überhaupt vorstellig zu werden, wird auch in Zukunft so gering sein, daß es eigentlich mehr um einen moralischen Beitrag geht. Es geht um eine moralische Unterstützung für diskriminierte Gruppen, es geht darum, zu zeigen, daß wir gerade im universitären Bereich diesen in ihrer Heimat verfolgten, diskriminierten Gruppen den Rücken stärken wollen. (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne ersuche ich Sie noch einmal, diesen Antrag zu überdenken. Ich werde ihn mit Sicherheit wieder einbringen. Mir sind auch jetzt wieder entsprechende Fälle von Kurdinnen und Kurden zu Ohren gekommen. Ich denke, es wäre auch im Sinn der Rechtssicherheit wirklich sinnvoll, diese Regelung durch eine kleine Gesetzesänderung zu reparieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

20.38

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich kurz auf die jetzt ein bißchen heftig geführte sogenannte – unter Anführungszeichen – "Latein-Debatte" zu sprechen kommen.


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