Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 204

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21. Punkt

Erste Lesung des Antrages 618/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nunmehr darf ich den 21. Punkt der Tagesordnung aufrufen.

Die Antragstellerin, Frau Dr. Petrovic, hat das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

21.58

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der im Oktober des abgelaufenen Jahres gestellte Antrag ist nunmehr – zum Zeitpunkt der ersten Lesung – durchaus von großer Aktualität: zum einen aufgrund der Tatsache, daß es eine Fülle von Initiativen aus der Bevölkerung gibt, die Klage führen über eine immer stärkere Lärmbelastung, und zum anderen bedingt durch die Anläufe im Rahmen der Europäischen Union, einmal mehr ein in meinen Augen fehlverstandenes Prinzip des freien Warenverkehrs über alle anderen, auch die ökologischen und gesundheitspolitischen Zielsetzungen zu stellen und damit österreichische Regelungen, die eine Einschränkung von Schwerverkehrsbewegungen vorsehen, in Frage zu stellen.

Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht das einfache Wegstreichen einer bestehenden Ausnahme vor. In Hinkunft sollen so wie bisher uneingeschränkt Fahrzeuge des Straßendienstes die Möglichkeit haben, auch in den Nachtstunden ihren Aufgaben nachzukommen, ebenso Fahrzeuge des Bundesheeres, deren Inbetriebnahme zur Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes unumgänglich notwendig ist. Da wäre sicherlich auch die Frage zu stellen, ob man dort nicht stärker die Erfordernisse des Lärmschutzes berücksichtigen sollte. Aber wir wollten mit diesem Änderungsvorschlag nicht allzuweit über die bestehende Gesetzessituation hinausgehen. Jedoch halten wir die heute in § 42 Abs. 6 enthaltene Ausnahme vom Nachtfahrverbot betreffend sogenannte lärmarme Kraftfahrzeuge sachlich nicht für gerechtfertigt.

Zum einen – davon können Ihnen alle Bürgerinitiativen Zeugnis ablegen – ist diese Lärmarmut ja eine sehr relative Sache ist. Vor allem aufgrund der Zunahme der Fahrbewegungen und der Fahrdistanzen insgesamt und auch durch die absolute Zunahme dieser Kraftfahrzeuge, die "lärmarm" – unter Anführungszeichen – genannt werden dürfen, ist die ursprünglich eingetretene Entlastung der Bevölkerung jetzt schon wieder fast wettgemacht.

Es treten allerorts Verlagerungseffekte auf. Es gibt eine stärkere Belastung auf nahezu allen höherrangigen Straßen und auch auf Landes- und Gemeindestraßen. Insgesamt ist erwiesen, daß vor allem in den Nachtstunden der Lärm nicht nur störend und lästig ist, sondern auch ein gesundheitliches Risiko darstellt. Daher halten wir es für zumutbar, daß in der Nachtzeit ein generelles Verbot ausgesprochen wird. Dies hätte insbesondere auch den Vorteil, daß heute bestehende regionale Regelungen, die im Moment durch die europäische Rechtsordnung wirklich akut bedroht sind, im Rahmen einer allgemeinen Regelung im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes verteidigt werden könnten.

In der gegenwärtigen Situation wird insbesondere die höhere Brenner-Nachtmaut einer EU-Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten, und die höhere Nachtmaut, durch welche dort tatsächlich eine deutliche Reduktion der Belastungen der Bevölkerung herbeigeführt werden konnte, ist bedroht und wird vielleicht fallen. Ich meine daher, daß wir uns dem Vorwurf, daß einzelne Streckenstücke diskriminiert beziehungsweise einzelne lärmgequälte Teile der Bevölkerung bevorzugt werden, nicht aussetzen, sondern uns zu einem allgemeinen Nachtfahrverbot verstehen sollten. (Beifall bei den Grünen.)

22.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Die Uhr ist auf 5 Minuten eingestellt. – Bitte.


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