Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 215

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1. Jänner 1999 verschärften – diese ist zu erwarten – Wettbewerbssituation Rückenwind zu geben.

Seit den Ausschußberatungen habe ich viele Gespräche mit Experten und einschlägigen Fachleuten geführt, die sich insbesondere mit Investmentfonds auskennen sollten, oder sagen wir besser: sich auch des Investmentfondsgesetzes bedienen. Und meine Kritik, Herr Staatssekretär, ist bis heute nicht abgeschwächt, sondern eher vehementer geworden. Ich möchte noch einmal versuchen, dies zu begründen.

Die Kollegen Kaufmann und Stummvoll sagen, daß das Investmentfondsgesetz nicht vollständig ist, weil der steuerliche Anreiz fehlt. Der Herr Staatssekretär hat im Ausschuß und der Herr Bundesminister mehrfach in Gesprächen betont, daß die Frage einer steuerlichen Begünstigung von Pensionsinvestmentfonds bei der Steuerreform 2000 erledigt werden soll, aber aus heutiger Sicht nicht abzusehen ist, ob, in welchem Ausmaß und in welcher Art eine steuerliche Begünstigung für Pensionsinvestmentfonds umsetzbar ist.

Wenn ich in den Pressemeldungen der letzten Tage und insbesondere von morgen lese, wie groß das Gerangel um das Potential ist, das wir vielleicht dem Budget entziehen können, um eine Steuerreform zu ermöglichen, und wenn ich mir in Erinnerung rufe, welche Kosten allein die Familiensteuerreform schätzungsweise verschlingen wird, dann frage ich mich, was für die Förderung der Pensionsinvestmentfonds übrigbleiben wird.

Wir gehen aber davon aus, daß ein Pensionsinvestmentfonds dem Sparer oder dem Investmentfondszeichner eine vom Gesetzgeber – von uns – eingeschränkte Verfügungsgewalt als Gegenleistung für einen staatlichen Beitrag auferlegt. Denn anders ist es wohl nicht zu erklären, daß in diesem Gesetz – ich möchte es Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen – im § 23 normiert ist: Nur wenn beim Anteilsinhaber eine Eigenpension aus einer verpflichtenden Altersvorsorge anfällt oder der Anteilsinhaber das 65. Lebensjahr erreicht hat, ist eine Auszahlungsberechtigung straffrei möglich.

Meine Damen und Herren! Welche Geisteshaltung steht dahinter? Trauen wir den Bürgern dieses Landes nicht zu, mit ihrem Geld hauszuhalten? Ist es so wie in den patriarchalischen Gesellschaften, daß man der Ehefrau das Haushaltsgeld rationiert und in Wochenportionen einteilt, weil sie es sonst "vertschatscheln" könnte? Was heißt denn das, meine Damen und Herren? Haben wir mündige Bürger, oder haben wir solche, die wir als Gesetzgeber zwangsbeglücken müssen und denen wir ein bestimmtes Verhalten vorschreiben müssen?

Eines sollte doch unbestritten sein, Herr Kollege Stummvoll und Herr Kollege Kaufmann: Die Berechtigung solcher lenkenden Maßnahmen ist vom Staat her dann gerechtfertigt und einzufordern, wenn er dazu einen Beitrag leistet. Denn dann kann er sagen: Ich gebe dir den Beitrag nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn aber keinerlei Beitrag geleistet wird, dann ist es eine Unverschämtheit, dem Bürger solch eine Beschränkung aufzuerlegen. Das, Herr Kollege Stummvoll – es tut mir leid –, ist leider Gottes auch nicht wegzudiskutieren.

Herr Präsident! Heißt das (der Redner deutet auf das blinkende Licht), daß ich eine beschränkte Redezeit habe?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich habe allen Rednern 5 Minuten freiwillige Redezeit eingestellt. Aber Sie hätten, wenn Sie die ganze Redezeit Ihrer Fraktion für den restlichen Tag verbrauchen wollen, noch 16 Minuten.

Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (fortsetzend): Danke schön, Herr Präsident, das beruhigt mich. Herr Stummvoll, bleiben Sie ganz ruhig, es wird nicht so lange dauern.

Ich darf Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, daher bitten, wenigstens in einem einzigen Punkt unsere Argumente zu würdigen. Ich bringe jetzt einen Abänderungsantrag ein, der nichts anderes vorsieht, als daß die im § 23 normierten Einschränkungen über die Verfügungsgewalt aufgehoben werden. Ich verspreche Ihnen, Herr Kollege Stummvoll, daß wir, wenn diese steuerlichen Maßnahmen kommen, mit großer Überzeugung dieselben Paragraphen im selben Wortlaut wieder einführen werden.


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