Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 216

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es ist aber nicht glaubhaft, Herr Kollege Stummvoll und Herr Kollege Kaufmann, wenn Sie hier herausgehen und sagen: Ja, wir wissen, es ist nicht vollständig, und es ist in diesem Punkt eigentlich nicht rund, aber wir machen es trotzdem. – Denn den Titel Pensionsinvestmentfonds können Sie auch ableiten, wenn Sie sagen: Es ist eine langfristige Anspardauer und eine langfristige Auszahlungsdauer vorgesehen, und das hat den Charakter eines Pensionsinvestmentfonds. Insofern ziehe ich meine Kritik, die auf Etikettenschwindel gelautet hat, zurück: Das ist es nicht, Herr Staatssekretär!

Aber ich bringe eine andere Kritik an. Sie spielen hier Schalmeientöne und wollen den Bürgern – insbesondere denen, die sich mit Investmentfonds nicht auskennen und sich nicht damit beschäftigen; das ist, möchte ich sagen, ja auch die Mehrheit hier im Haus, vor allem aber sind eine überwältigende Mehrheit der Zeichner beratene Konsumenten, das sind Freiberufler und hoffentlich auch andere, und diese werden sich nicht damit auseinandersetzen – etwas vorgaukeln, das in Wirklichkeit nicht drinnen ist.

Es ist eine Frage des Konsumentenschutzes. Auch wenn wir hergehen und sagen, daß der Bürger eigenverantwortlich ist, da er es ja lesen kann und nicht zu zeichnen braucht, ist es trotzdem unbillig, wenn das Parlament einer solchen Versuchung, einem Trend zu folgen, Vorschub leistet und dabei eine Täuschung – nach meinem Dafürhalten ist es eine Täuschung – vornimmt.

Ich bringe daher folgenden Antrag der Abgeordneten Haselsteiner und PartnerInnen ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hans Peter Haselsteiner und PartnerInnen betreffend die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz (InvFG) geändert wird (917 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (995 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierungsvorlage (917 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (995 der Beilagen) über ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz (InvFG) geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. In Z 22 entfällt § 23g.

2. In Z 38 entfällt § 49 Abs. 7."

*****

Das sind jene Bestimmungen, die eine einschränkende Verfügungsgewalt des Investmentfondszeichners wegen mangelnder steuerlicher Förderung aussetzen. Ich hoffe, Sie werden dem zustimmen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Heindl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. (Abg. Dr. Heindl  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich werde keine 5 Minuten brauchen! – Abg. Dr. Haselsteiner: Na, Kurt, jetzt bin ich neugierig!)

22.52

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Lieber Freund Haselsteiner! Ich melde mich nur deshalb zu Wort, weil – du wirst mit meiner Entscheidung zufrieden sein – meine persönliche Entscheidungsfindung zu diesem Gesetz nicht einfach gewesen ist. Ich werde


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite