Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 217

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zustimmen, weil ich der Auffassung bin, daß dieses Gesetz ein Signal dafür ist, daß der Gesetzgeber im Bereich der Investmentfondsgesetzgebung aktiv wird und die Richtung vorgibt.

Ich könnte noch mehr Kritik anführen, als du sie artikuliert hast. Mir gefällt zum Beispiel die Wettbewerbsverzerrung gegenüber ausländischen Investmentfonds nicht. Mir gefällt auch nicht, daß man dem Bürger zum 65. Geburtstag nicht die Wahlmöglichkeit gibt, wie er seine Pension organisiert. Denn was weiß ein Dreißigjähriger, was zu seinem 65. Geburtstag sein wird? Wir leben in einer sich atemberaubend rasch ändernden Zeit, sodaß er das nicht wissen kann. Und da wollen wir ihm heute vorschreiben, was er in 35 Jahren tun soll?

Eingehende Erörterungen würden zu weit führen, denn man kann weder in 3 noch in 5 Minuten die ganze Problematik erläutern.

Ich wiederhole, daß ich zustimme, und zwar vor allem, weil ich der Auffassung bin, daß es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Man muß signalisieren, daß der Gesetzgeber Schutz für den Konsumenten angesichts des boomenden Marktes bieten will. Wir müssen uns die Zahlen dieser Entwicklung vorstellen: Innerhalb von sechs Jahren hat sich das Volumen von 150 auf 600 Milliarden entwickelt!

Eines vermisse ich, aber da habe ich bereits eine Zusage des Staatssekretärs: Was mir neben den Pensionsinvestmentfonds und neben der Verbesserung, die ja schon kritisiert worden ist, am Herzen liegt, ist ein Immobilienfondsgesetz. Ein Immobilienfondsgesetz, wie es das zum Beispiel in Deutschland schon gibt, ist dringend notwendig. Glaubt denn wirklich jemand, daß man Immobilienfonds über die Börse ordnungsgemäß abwickeln kann? – Gar nicht. Wir brauchen so etwas, weil auch die Wahlmöglichkeit bestehen soll. Warum soll jemand nur das eine Instrument zur Verfügung haben und nicht auch das andere nützen können?

Noch einmal: Es gäbe dazu vieles anzumerken; ich habe es nur kurz skizziert. Ich bin der Auffassung, daß es ein Signal ist. Der Gesetzgeber sagt, daß er in dieser Richtung vorgehen möchte. Ich erwarte dringend – darüber habe ich erst am Montag mit Herrn Staatssekretär Ruttenstorfer gesprochen –, daß wir uns noch in diesem Jahr mit einem Immobilienfondsgesetz auseinandersetzen. Die Thematik der steuerlichen Begünstigung und alles damit Zusammenhängende – ob es in diesem Fall zu einer Pönalisierung kommt und so weiter – kann man erst diskutieren – da bin ich deiner Meinung –, wenn man weiß, was dem Investor zu bieten der Staat und der Gesetzgeber bereit sind. Solange wir nicht wissen, ob wir überhaupt etwas bieten und in welcher Form, so lange kann man über dieses Thema nicht reden.

Noch einmal: eine Signalwirkung in die richtige Richtung, aber viele ausständige Verbesserungen, vor allem im Zusammenhang mit der Ergänzung um ein Immobilienfondsgesetz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. Er hat das Wort.

22.55

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren und beschließen heute dieses Investmentfondsgesetz, und dabei haben einige Vorredner auf einen auch mir sich aufdrängenden Nachteil hingewiesen: daß wir nicht gleichzeitig damit auch die steuerliche Begünstigung fixieren und normieren. Dem stimmen wir 100prozentig zu, weil wir glauben, daß erst dadurch der wesentliche Anreiz geschaffen wird, in derartige Pensionsinvestmentfonds zu investieren.

Das ist völlig klar, und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß irgend jemand, wenn er gut beraten ist, in einen derartigen Pensionsinvestmentfonds investieren würde angesichts aller Nachteile und Bindungen, die damit verbunden sind, ohne gleichzeitig steuerliche Begünstigungen zu lukrieren. Das heißt, vor Inkrafttreten der nächsten Steuerreform wird dazu zweifellos kein Boom zu verzeichnen sein. Das muß man auch jedem einzelnen sagen, der dort investieren möchte. (Abg. Mag. Firlinger: Das wird ein Bumerang sein!)


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