Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 218

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Aber es ist trotzdem eine enorme Möglichkeit, die für die Zukunft eröffnet wird. Wir müssen beachten, daß von der gesamten Pensionsvorsorge in Österreich derzeit rund 93 Prozent auf den gesetzlichen Bereich entfallen, rund 4 Prozent auf die betriebliche Pensionsvorsorge und nur die restlichen 3 Prozent auf die private Pensionsvorsorge. (Abg. Mag. Firlinger: Die Summe könnte auf 20 Milliarden Schilling anwachsen!) Kollege Firlinger, wir wissen, daß in diesem Bereich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zweifellos eine große Ausweitung erfolgen wird.

Aber dazu wird es nur kommen, wenn wir rechtzeitig – daran glauben wir fest, und deswegen haben wir auch eine entsprechende Bestimmung in dieses Gesetz aufgenommen – mittels der steuerlichen Begünstigung im Jahre 2000 dafür sorgen, daß der Pensionsinvestmentfonds ein attraktives neues Konstrukt ist. In dem Sinne stimmen wir von der Volkspartei zu, weil wir glauben, daß der zweite Teil – die steuerliche Begünstigung – spätestens im Jahr 2000 folgen wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Firlinger: Ihr werdet euch noch wundern!)

22.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf in 995 der Beilagen.

Es liegen Abänderungsanträge der Abgeordneten Mag. Kaufmann und Dr. Stummvoll einerseits und des Abgeordneten Dr. Haselsteiner andererseits vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Kaufmann, Dr. Stummvoll und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Z. 5 – das ist § 6 Abs. 1 – eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Haselsteiner und Genossen die Streichung des § 23g in Z. 22 beantragt.

Ich bitte, daß jene Damen und Herren, die dafür eintreten, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Ich lasse über § 23g in Z. 22 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Dies ist mit Mehrheit so beschlossen.

Weiters stimmen wir über den Abänderungsantrag Dr. Haselsteiner und Genossen ab, der sich auf die Streichung des § 49 Abs. 7 in Z. 38 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, ein diesbezügliches Zeichen zu geben. – Dieser Antrag hat nicht die Mehrheit gefunden. Er ist daher abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Kaufmann, Dr. Stummvoll und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend die Z. 38 eingebracht.

Ich darf bitten, daß jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, ein bejahendes Zeichen geben. – Dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.


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