Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 232

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Gerade ein oberstes Gericht, ein Gerichtshof des öffentlichen Rechtes, der Letztrecht spricht, kann in seiner Zusammensetzung nie gut genug ausgewogen sein. Daher bitte ich um ein Votum für die von uns vorgeschlagene Frau Professor Kucsko-Stadlmayer. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

23.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Wabl hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte.

23.59

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! In dieser Debatte wird über die Wahl eines Verfassungsrichters oder einer Verfassungsrichterin diskutiert. Offensichtlich ist durch die Vorgespräche und durch die Absprachen entschieden dem Geist der Demokratie und der Verfassung widersprochen worden.

Ich ersuche Sie, eine Sitzungsunterbrechung vorzunehmen, damit diese Vorfälle besprochen werden können, und zwar im Geiste dessen, was Kollege Kier jetzt gesagt hat: Es ist untragbar, daß ein Verfassungsrichter gewählt wird und dabei im Vorfeld offenbar ganz gewöhnliche Pakte unter Parteien abgeschlossen worden sind, wodurch die geheime Wahl desavouiert wird. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

0.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Ihre politische Kritik, die Sie vorbringen, ist durchaus legitim. Es ist dies aber kein Anlaß, die Sitzung zu unterbrechen!

Wir setzen daher in der Debatte fort. (Abg. Dr. Niederwieser: Wabl! Du mußt dir etwas Besseres einfallen lassen!)

Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits zu Wort gemeldet. – Bitte.

0.00

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

"Die allgemeine Forderung nach entsprechender Repräsentanz von Frauen in den gesetzgebenden Körperschaften, im öffentlichen Dienst und in Spitzenpositionen der Privatwirtschaft wurde immer wieder aufgestellt, und sukzessive ist es gelungen, Frauen vermehrt zu berücksichtigen.

Die unterzeichneten Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß gerade im Hinblick auf die Prüfungstätigkeit des Verfassungsgerichtshofes betreffend die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes das Einbringen weiblicher Sozialisationserfahrung für die Rechtsfindung eine Bereicherung wäre.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, bei den nächsten Ernennungen zu Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes dem Herrn Bundespräsidenten zur Gewährleistung der Repräsentanz von Frauen im österreichischen Verfassungsgerichtshof Frauen vorzuschlagen."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hlavac, Korosec, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen/Genossinnen an die Bundesregierung fand damals die Zustimmung aller Mitglieder des Nationalrates.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lang ist es noch nicht her, daß Sie alle einstimmig der Auffassung waren, daß im Lichte unter anderem auch der Prüfung der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes das Einbringen weiblicher Sozialisationserfahrung in den Verfassungsgerichtshof eine erhebliche Angelegenheit wäre. Sie haben daher damals, meine Damen und Herren,


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