Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 72

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Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist stimmeneinhellig angenommen.

3. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Sonderbericht des Rechnungshofes (III-81 der Beilagen) über das Beschaffungswesen des Bundesheeres; Vierter und letzter Teilbericht (954 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Apfelbeck. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.24

Abgeordnete Ute Apfelbeck (Freiheitliche): Hohes Haus! Wir behandeln heute den Vierten und letzten Teilbericht des Rechnungshofes betreffend das Beschaffungswesen des Bundesheeres. Dieser Bericht, meine Damen und Herren, unterscheidet sich aber durch überhaupt nichts von den drei anderen Berichten.

Die Mängelanalyse des Rechnungshofes zeigt auf, daß von 128 überprüften Vorgängen nur 43 mangelfrei waren beziehungsweise nur den Mangel eines nicht ausgenützten Zahlungszieles hatten – nachzulesen im Rechnungshofbericht, Zahl 76/1. Es hat daher den Anschein, daß beim Bundesheer entweder keine Fachleute am Werk sind oder es – vorsichtig ausgedrückt – Vergabeungereimtheiten gibt, die durch den Rechnungshof zwar aufzeigbar, aber nicht aufklärbar sind.

Zum Beispiel: Vertragsstrafen wurden zu Lasten des Bundesheeres vereinbart, und nicht zu Lasten der Lieferfirma. – Oder: Garantiefristen wurden zu Lasten des Bundesheeres geändert. – Weiters: Trotz öffentlicher Ausschreibung änderte das Bundesministerium in eine freihändige Vergabe um. – Und: Es gab immer wieder Zahlungen vor der jeweiligen Fälligkeit und dadurch Verluste in Millionenhöhe, die die Steuerzahler letztendlich durch neue Belastungen bezahlen müssen.

Es gab weiters mangelnde Verwendungsplanung; das Ergebnis waren Millionenverluste.

Es gab eine unzureichende Bedarfsermittlung, was wiederum Verluste in Millionenhöhe für die Steuerzahler zur Folge hatte. Zum Beispiel: Bei der Beschaffung der Munition bekam eine Schweizer Firma den Zuschlag um 35 Millionen Schilling, obwohl eine französische Firma dieselbe Munition um 15 Millionen Schilling billiger angeboten hatte. Das ist ein Unterschied von 20 Millionen Schilling, den letztendlich der Steuerzahler zu bezahlen hat.

Die zuständigen Organe der Sektion IV sowie das Kontrollbüro meldeten zwar ihre Bedenken an, aber der damals zuständige Bundesminister Lichal blieb bei seiner Auftragserteilung – und das, obwohl sich die Meldung des Armeekommandanten Phillip über die Dringlichkeit als falsch herausstellte. Annähernd die gesamte Lieferung mußte 1991 aufgrund von Materialfehlern an die Schweizer Firma zurückgegeben werden. Die weitere Munitionsbeschaffung erfolgte dann beim französischen Unternehmen. – Da stellt sich schon die Frage: Warum nicht gleich?!

Oder: 1987 wurden für 138 Millionen Schilling Schießausbildungssimulatoren angeschafft, die allerdings bereits nach vier Jahren nicht mehr verwendet wurden, weil sie veraltet waren. Aber die Ersatzteile wurden noch angeschafft, obwohl für 80 Prozent dieser Ersatzteile kein Bedarf mehr vorhanden war. Schaden: 6,5 Millionen Schilling.

Oder: Ein Schaden in Höhe von 13,9 Millionen Schilling entstand, weil trotz Überbeständen an Ersatzteilen für die Fliegerabwehrkanone weitere Ersatzteile beschafft wurden.


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