Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 82

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Ich verwahre mich dagegen, daß in dieser Art und Weise ständig mit dem Finger auf die Beamten unseres Hauses, auf Beamte, die einen Eid auf die Verfassung geleistet haben, die ihre Geschäfte bestens führen, gezeigt wird! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Nicht auf die Beamten! Ihr Chaos ist es, das wir kritisieren!)

Ich möchte den Anlaßfall hernehmen, um dem Hohen Haus auszugsweise einige Befunde des Rechnungshofes wortwörtlich zur Kenntnis zu bringen.

Es steht unter anderem bei diesen besagten Radaranlagen im Rechnungshofbericht folgendes:

"Die äußerst detaillierten und kommissionell erstellten Bewertungskataloge lagen bereits vor der Angebotseröffnung vor."

Und weiters heißt es: "Bei der Ermittlung der Nutzwerte wurden die versorgungs- und ausbildungsmäßigen Vorteile, die sich aus einer einheitlichen ,Gerätefamilie‘ ergaben, berücksichtigt. Insgesamt waren die angegebenen Vorteile für das Bundesministerium für Landesverteidigung bei gemeinsamer Vergabe an einen Bieter nicht unerheblich.

Wie vorgesehen, wurden die Angebote zunächst einzeln (nach Zielzuweisungs- und Tieffliegererfassungsradar getrennt) der Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen. In einem weiteren Schritt wurden die Angebote für beide Verwendungen gemeinsam sowie in allen möglichen Kombinationen verglichen. Das günstigste Ergebnis dieser Reihung erzielte die gemeinsame Vergabe an den französischen Bieter. Die Mitglieder der Bewertungskommission billigten das Bewertungsergebnis einstimmig.

Nach Genehmigung des Gutachtens der Bewertungskommission durch den stellvertretenden Leiter der für Rüstung, Beschaffung und Versorgung zuständigen Sektion des BMLV wurde am 25. Juli 1994 die Zustimmung des Bundesministers für Landesverteidigung, Dr. Werner Fasslabend, eingeholt und von diesem am 31. Oktober 1994 erteilt.

Der Rechnungshof beurteilte die Arbeit der Bewertungskommission positiv und hielt auch deren Zusammensetzung für sachgerecht. Der Kosten-Nutzen-Vergleich entsprach dem im Bundesministerium für Landesverteidigung vorgeschriebenen Verfahren. Eine Bevorzugung beziehungsweise Benachteiligung von Bietern konnte vom Rechnungshof nicht festgestellt werden. Für den Fall des ungeteilten Zuschlages für beide Systeme enthielten die Angebote insbesondere preisliche Vorteile.

Ein Vergleich der Bewertungen zeigte, daß die schließlich durchgeführte gemeinsame Vergabe gegenüber einer getrennten Vergabe einen um rund 51 Millionen Schilling günstigeren Angebotswert und einen um rund 4 Prozent höheren Nutzwert erbracht hatte. Dadurch wurde die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit der Vorgangsweise des Bundesministeriums für Landesverteidigung, die beiden Beschaffungsvorgänge miteinander zu verbinden, ohne dabei die Aufteilung des Zuschlages für die beiden Einzelsysteme auszuschließen, bestätigt." (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage das deshalb, weil ich es für wichtig halte, daß alle Mitglieder des Hauses und auch die Öffentlichkeit vom Befund des Rechnungshofes erfahren – und zwar wortwörtlich! –, und ich stelle das dem gegenüber, was am Anfang dieses Prüfungsauftrages gestanden ist und was hier teilweise nach wie vor indiziert wird. Und ich sage das auch deshalb, weil beim ersten Auftreten eines Verdachtshinweises, der irgendwo in der Öffentlichkeit gemacht wurde, unser Haus selbst alle Kontrollmaßnahmen durchgeführt hat. Unsere Beamten mußten es sich gefallen lassen, einzeln von der Disziplinarabteilung unseres Hauses einer Untersuchung unterzogen zu werden. Sie waren damit in der Situation, sich für etwas rechtfertigen zu müssen, bei dem sie rechtmäßig vorgegangen sind.

Ich möchte das einmal ganz ausdrücklich auch hier feststellen, weil es meiner Meinung nach nicht angeht, mit ständigen Beschuldigungen die Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung ins Zwielicht zu bringen. (Abg. Jung: Es geht nicht um die Bediensteten, Herr Minister!)


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