Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 91

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Meine Damen und Herren! Meine Erwartung ist – und dies gilt auch für die gesamte sozialdemokratische Fraktion –, daß in Zukunft die Bedarfserhebung, die Planung, aber auch die gesamtwirtschaftliche Betrachtung nicht außer acht gelassen werden. Wir können unser Bundesheer nicht als isolierten Faktor ansehen; wir haben es in unsere Volkswirtschaft sozusagen einzubetten, geht es doch auch um Beschäftigung und Arbeitsplätze im Inland. Denn wir würden kein Verständnis in der Öffentlichkeit finden, wenn wir Aufträge nur an das Ausland vergäben, obwohl die Möglichkeit gegeben ist, diese in Österreich durchzuführen.

Meine Damen und Herren! Da gibt es, was die Zahlungsverpflichtungen betrifft, Ungereimtheiten. Es geht um einige Millionen. Wir haben in den letzten Jahren und Monaten Sparbudgets beschlossen, die auch wirksam geworden sind und viele Menschen in Österreich in negativem Sinne betroffen haben. Daher ist es auch nicht einzusehen, daß man in gewissen Bereichen des Bundesheeres mit Zahlungsverpflichtungen so locker umgeht und Steuerschillinge vergeudet. Das ist nicht einzusehen, es ist mit Steuergeldern sparsamst umzugehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun der Herr Präsident des Rechnungshofes. Bis 15 Uhr stehen Ihnen zirka 8 Minuten zur Verfügung. – Bitte, Herr Präsident.

14.52

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Nationalrat hat vor etwas mehr als drei Jahren, und zwar am 8. Februar 1995, dem Rechnungshof einen Prüfungsauftrag erteilt, der sehr umfangreich gewesen ist. Es sollten alle wesentlichen Beschaffungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung in der Zeit vom 1. Jänner 1987 bis zum Jahre 1995 einer Prüfung durch den Rechnungshof unterzogen werden, wobei dies insbesondere unter Berücksichtigung der Einhaltung der geltenden Bestimmungen, der Effizienz der Entscheidungskriterien, der Effizienz der internen und externen Kontrollmechanismen und unter Bedachtnahme auf Verdachtsmomente in Richtung illegaler Zahlungen abgewickelt werden sollte.

In der Debatte, die am 8. Februar 1995 in diesem Hause geführt wurde, gab es geteilte Auffassungen zwischen den Regierungsparteien auf der einen und den Oppositionsparteien auf der anderen Seite, inwieweit die Betrauung des Rechnungshofes mit diesem Prüfungsauftrag sinnvoll und zielführend sein kann. Die Skepsis, die von einigen Rednern in diesem Zusammenhang geäußert wurde, ging in zwei Richtungen: Einerseits wurde bezweifelt, ob der Rechnungshof die Vielzahl der Beschaffungsfälle einer Prüfung unterziehen können würde. Andererseits wurde Skepsis geäußert, ob der Rechnungshof überhaupt das taugliche parlamentarische Instrument für die Aufdeckung illegaler Zahlungen darstellt.

Was das zweite Moment, das heißt die Frage, ob der Rechnungshof geeignet ist, illegale Zahlungen aufzudecken, anlangt, habe ich bereits am 8. Februar 1995 Stellung genommen. Ich habe damals wörtlich ausgeführt:

"Dem Rechnungshof steht es nicht zu, den Antrag des Nationalrates darauf zu untersuchen, ob der Nationalrat sich nicht anderer Instrumente hätte bedienen sollen." – Ende meines eigenen Zitats.

Ich stehe nach wie vor auf diesem Standpunkt. Ich verstehe, daß es in diesem Hause diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen gibt und daß diese auch geäußert wurden. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, daß es nicht Aufgabe des Rechnungshofes sein kann, seinen Auftrag, den er bekommen hat, dahin gehend zu untersuchen, ob nicht andere Kontrollinstrumentarien hätten eingesetzt werden sollen. Ich habe in diesem Zusammenhang auch hinzugefügt, daß der Rechnungshof im Rahmen der ihm zustehenden Möglichkeiten alles unternehmen wird, um dem Vertrauen, das ihm durch die Erteilung dieses Auftrages entgegengebracht wurde, gerecht zu werden.

Was den Einwand gegen die Rechnungshofprüfung anlangt, die Aufgabe sei zu umfangreich, muß ich gestehen, daß selbst der Rechnungshof, als er mit dem Prüfungsauftrag konfrontiert


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