Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 118

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Ich bin überzeugt davon, meine Damen und Herren, daß wir über Maßnahmen reden müssen, die mit der Entziehung der Obsorge zu tun haben, aber auch – und interessanterweise ist das keine Maßnahme, die Sie in Ihrer Dringlichen Anfrage vorschlagen – über eine Verlängerung der Verjährungszeiten solcher Taten. Denn es geht darum, daß Menschen erst älter werden müssen, damit sie das verarbeiten können, um dann vielleicht auch irgendwann damit herauszukommen, um es anzuklagen. Und einer Verlängerung der Verjährungsfristen, die mit ein Grund sind, daß etwa gegen Herrn Kardinal Groër nichts unternommen werden kann, reden Sie nicht das Wort.

Daher, meine Damen und Herren: Wenn es darum geht, das auch in Zukunft in diesem Hause zu diskutieren, dann sollten wir die Justizdebatten dafür zum Anlaß nehmen, denn das Problem ist nur über den Bereich des Justizrechtes zu lösen. Es ist insbesondere nur dann zu lösen, wenn man sich endlich einmal dazu versteht, daß man, was solche Menschen wie den Herrn Mühl oder andere Kinderschänder angeht, durch Wegsperren allein das Problem nicht lösen kann. (Abg. Dr. Graf: Eine Brandrede für den Mühl war das!) Und wenn Sie sich endlich dazu bequemen würden, das zu tun, dann hätten wir vielleicht eine Chance, Maßnahmen, wie sie in der Vergangenheit mit den Stimmen der anderen vier Fraktionen dieses Hauses gefaßt worden sind, Herr Abgeordneter, in Zukunft mit der FPÖ gemeinsam zu beschließen. Und wenn Sie es bleiben lassen, dann sage ich Ihnen: Mir fehlen Sie nicht! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ sowie des Abg. Wabl. )

16.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Stadler gemeldet. Ich bitte, den zu berichtigenden Sachverhalt und sodann den tatsächlichen anzuführen. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

16.27

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Hohes Haus! Abgeordneter Barmüller hat in seinem inkompetenten Debattenbeitrag behauptet, wir hätten kein Verlangen auf Erhöhung der Strafdrohungen für Kindesmißbrauch und Kinderpornographie gestellt. – Das ist unrichtig.

Erstens haben wir im vorliegenden Antrag in den Punkten 7 und 8 – Herr Barmüller, vielleicht wollen Sie mitlesen, ich helfe Ihnen dabei – verlangt:

"7. Strafdrohung von lebenslanger Freiheitsstrafe für schwere Straftaten im Bereich des Kindesmißbrauchs und der Kinderpornographie;

8. Einführung erhöhter Strafdrohungen für alle Sittlichkeitsdelikte, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen wie etwa zur Herstellung von Kinderpornographie begangen werden;"

Weiters haben wir im Bundesrat im Rahmen eines von uns eingebrachten Entschließungsantrages die gleichen Forderungen eingebracht und mit den Stimmen der anderen Fraktionen bereits beschlossen.

Ferner hat der Abgeordnete Barmüller behauptet, ich hätte den Kindesmißbrauch von Klerikern in Schutz genommen. Das ist unrichtig. Wer immer Kinder mißbraucht, darf nicht mit der Gnade des Gesetzes rechnen dürfen – egal, ob er Kleriker oder Laie ist! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag.  Barmüller – ein Blatt Papier hochhaltend –: Ihre Presseaussendung: übel! – Abg. Mag. Stadler – das Rednerpult verlassend –: Der Herr Bonaventura bei Ihnen ist kein Minderjähriger, auch wenn er so ausschaut!)

16.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.28

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich habe zunächst überlegt, ob ich mich im Rahmen der


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