Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 169

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120 Monaten, sprich zehn Jahren, damit Bäuerinnen – es ist erwiesen, daß das ein Berufsstand ist, der in der schlechtesten körperlichen Verfassung ist – nicht bis zum 65. oder 70. Lebensjahr arbeiten müssen, um diese Schandpension – das muß ich auch noch dazusagen – von wenigen Tausend Schilling zu lukrieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Die wievielte Wortmeldung ist das heute? – Abg. Dr. Kier  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Die dritte! – Abg. Dr. Khol: Kein guter Tag für Sie! – Abg. Dr. Kier: Nein, ein schwacher Tag! Was soll ich machen? Was kann ich dafür, wenn dauernd Sozialmaterien sind!) Herr Dr. Kier! Sie haben schon das Wort. – Bitte.

20.13

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Dieser Antrag der Freiheitlichen ist es wert, bedacht zu werden, weil tatsächlich offenbar durch die kurzfristige Änderung der Gesetze ein Zustand entstanden ist, durch den sehr viele Personen in die Lage geraten sind, daß sie de facto zwar mit einer gewissen Erwartung Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt haben, aber nun in diesem speziellen Fall keinen Anspruch auf vorzeitige Pension aus Gesundheitsgründen – was das in ländlichen Raum bedeutet, brauche ich wohl nicht näher auszuführen – geltend machen können, weil sich die Fristigkeit noch einmal verschoben hat.

Es handelt sich hiebei um eine sehr kleine Gruppe; es ist das also ist keine Frage hoher Kosten. Es soll auch kein Präjudiz für andere Bereiche sein – das möchte ich an dieser Stelle erwähnen –, aber das Liberale Forum steht diesem Antrag daher sehr sympathisierend gegenüber. Wir werden ihn in der Ausschußsitzung natürlich noch in technischen Details besprechen müssen; so einfach geht es eben doch nicht. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum sowie demonstrativer Beifall des Abg. Meisinger. )

20.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

20.14

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit gegenständlichem Antrag wird eine Ausdehnung der Ausnahme der Verlängerung der Wartezeit begehrt. Es sollen demnach auch jene Frauen ausgenommen werden, die sich von der am 1. Jänner 1992 eingeführten sogenannten Bäuerinnen-Pensionsversicherung aufgrund ihres Alters – eben mindestens 45 Jahre – befreien lassen konnten. Ein Teil dieser Frauen hätte sich damals aufgrund einer Beratung und in Erwartung eines späteren Pensionsanspruches eben nicht befreien lassen. (Abg. Madl: Hat sich befreien lassen!)

Es ist richtig, daß mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 die Wartezeit für die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem BSVG und dem GSVG, aber auch nach dem ASVG von 120 auf 180 Beitragsmonate verlängert wurde. Es trifft daher alle Gruppen. Eine dementsprechende Änderung ist natürlich auch – wie Sie schon sagten – bei den Verkäuferinnen eingetreten. Die Verlängerung der Wartezeit gilt jedoch aufgrund von Übergangsbestimmungen nicht für Frauen, die am 1. Jänner 1996 das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Durch diese Ausnahme werden jene Frauen geschützt, die bereits vor Inkrafttreten der Verlängerung der Wartezeit am 1. September 1996 das 55. Lebensjahr vollendet haben, das heißt, die Voraussetzungen für die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit erfüllt haben. (Abg. Madl: Sonst müssen sie bis 70 arbeiten! Sollen sie bis 70 arbeiten? Das wäre ja noch länger!) Der Grund für ihre damalige Entscheidung kann aber, Frau Kollegin Madl, in Wahrheit nicht die Erwartung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit gewesen sein, denn der Anspruch auf eine solche Pension hängt insbesondere davon ab, ob im Alter von 55 bis 60 Jahren Erwerbsunfähigkeit der Versicherten/des Versicherten eintritt.

Das Auftreten von Erwerbsunfähigkeit in diesem Alter kann jedoch von niemandem mit ausreichender Sicherheit vorausgesehen werden, um dann daran eine Entscheidung zu einer


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