Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 23

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32. In welcher Weise wird die Bundesregierung im Rahmen der Budgeterstellung dem Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997, Punkt 4.g), Rechnung tragen, und ,verstärkt Mittel dafür widmen, daß Projekte nichtnuklearer Energieerzeugung, die mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten Alternativen zur Atomenergie eröffnen können, unterstützt und gefördert werden‘?

33. Ein deutsch-französisches Konsortium arbeitet derzeit an der Realisierung eines neuen europäischen Druckwasserreaktors (,EPR‘; geplante Leistung 1 500 MWe). Mit Verabschiedung des neuen deutschen Atomgesetzes kann ein derartiger Reaktor standortunabhängig typisiert werden, was die konkreten Einspruchsrechte am Ort der späteren Errichtung drastisch einschränken würde. Im deutschen Standortsicherungsplan sind 5 von 6 möglichen AKW-Lokalitäten in Bayern, zwei davon in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich (Rosenheim und Pleinting/Passau). Eine Reihe von Indizien (etwa das Verhalten des bayerischen Vertreters im Rahmen der Verhandlungen zum Nuklearprotokoll der Alpenkonvention) deuten darauf hin, daß gerade die beiden grenznahen Standorte für die Errichtung eines EPR in Betracht gezogen werden. Stellungnahmen aus Bayern beinhalten zwar die Prognose, daß bis 2010 kein erhöhter Strombedarf entstehe, es wurde aber weder dementiert, daß noch heuer das EPR-Genehmigungsverfahren eingeleitet werden könnte, noch daß ein Prototyp auch als Export-Referenzanlage und nicht zum Zwecke der Stromversorgung errichtet werden könnte. Auch bleibt die Standortfrage offen. Wann wird die Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern in Gespräche eintreten, um eine grundsätzliche Verzichtserklärung zur Errichtung eines grenznahen ,Euro-Reaktors‘ zu erwirken?

34. Können Sie ausschließen, daß aus dem derzeit in Verhandlung stehenden vierjährigen 5. Energieforschungs-Rahmenprogramm der EU Mittel (samt aliquoter österreichischer Beteiligung) zur Finanzierung des EPR-Projektes zur Verfügung gestellt werden, und wenn nein, wird Österreich von seiner Vetomöglichkeit im Rahmen der Beschlußfassung Gebrauch machen?

35. Welche Aktivitäten wurden von der Bundesregierung bislang gesetzt, um gemäß Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997, Punkt 2.c), ,die Zielsetzung von EURATOM dahin gehend zu ändern, daß die Förderung der Kernenergie unterbleibt‘, und welche konkreten weiteren Umsetzungspläne liegen derzeit vor?

36. Welche konkreten Pläne und Anträge Österreichs existieren, um im Rahmen der nächsten Generalversammlung der Internationalen Atomenergieorganisation IAEO im Herbst 1998 eine Umorientierung dieser Organisation, weg von der weltweiten Kernenergieförderung hin zur Nichtverbreitungskontrolle (Nonproliferation) einzuleiten oder zu erreichen, wie dies im Atompaket der Bundesregierung unter Punkt 8. und im Parlamentsbeschluß vom 10. Juli 1997 fixiert ist?

37. Welche Schritte hat die Bundesregierung in Umsetzung des Parlamentsbeschlusses in Richtung der ,Schaffung einer globalen Organisation für erneuerbare Energieträger im Rahmen der Vereinten Nationen‘ bereits gesetzt, und welche Folgeaktivitäten wurden bereits konzipiert?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs. 2 GOG verlangt."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Begründung der Anfrage erhält Frau Abgeordnete Ing. Langthaler das Wort. Ihre Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.03

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Heute, am 13. März 1998, endet die Einwendungsfrist zur Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Zwischenlager, und zwar ein Atommüllager, in Dukovany. Dukovany ist nicht sehr weit entfernt, weder von Wien noch von der Staatsgrenze. Dukovany ist 90 Kilometer von Wien entfernt. Dukovany ist 35 Kilometer von der niederöster


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