Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 56

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reichischen Nationalbank in der künftigen europäischen Währungspolitik genau dieselbe Stabilität für unsere Währung gegeben sein wird wie in der Vergangenheit und daß die großartige Performance auch in den kommenden Jahrzehnten beibehalten wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr hat sich Herr Bundesminister Edlinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

11.34

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Nationalrates! Ich wollte mit meinen Bemerkungen zur laufenden Diskussion bis zur Aufhebung der Veröffentlichungssperre des EWI-Berichtes warten.

Ich meine, daß dieser Bericht und die Politik, die wir in den letzten Jahren betrieben haben, sowie jener Bericht, der in wenigen Minuten in Brüssel von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird, in einem Konnex zu sehen sind. Österreich entspricht im Hinblick auf das nun vorliegende und zu beschließende Notenbankgesetz der rechtlichen Konvergenz, und ich meine, daß das ohne jede Selbstbeweihräucherung festzustellen ist. Es ist in aller Öffentlichkeit nicht nur den Politikern, sondern auch den Bürgern unseres Landes dafür zu danken, daß es gelungen ist, durch eine maßvolle, aber, wie ich glaube, strukturell richtige Politik die Konvergenzkriterien zu erreichen, deren Erfüllung erforderlich ist, um in der ersten Gruppe der WWU-Länder an der gemeinsamen Währung teilnehmen zu können. Damit können wir auch alle jene Chancen wahrnehmen, die sich durch den gemeinsamen Markt ergeben.

Ich habe in meiner Budgetrede darauf hingewiesen, daß die Konsolidierungspolitik nicht immer leicht war, daß kluge politische Vorschläge, aber auch die Mitwirkung der österreichischen Bevölkerung erforderlich waren, daß wir in diesem neuen Europa integrativ und offensiv mitwirken können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gesagt, daß die WWU ein wesentlicher Baustein in diesem neuen Europa ist und daß dieses OeNB-Gesetz, das Sie heute beschließen werden, die rechtlichen Voraussetzungen neben den Konvergenzkriterien bildet.

Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der sonst zuwenig in der Diskussion Berücksichtigung findet: Natürlich hat die Regierung eine spezifisch österreichische Position im Rahmen der Diskussionen mit dem EWI, aber auch mit der Kommission vertreten. Stabilität ist dabei ein ganz wichtiger Faktor. Ich betrachte es aber als Beweis unserer richtigen Politik, daß es uns neben anfänglicher Skepsis – vor allem von seiten des EWI – gelungen ist, die Formulierungen im § 2, in dem es um die Aufgabendefinition der Oesterreichischen Nationalbank geht – da geht es nicht nur um Formulierungen, sondern auch um die Gesinnung der Politik –, durchzusetzen. Es war uns wesentlich festzuhalten, daß es eine vorrangige Aufgabe der Nationalbank ist, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dieses Ziel nicht beeinträchtigt wird, ist es aber auch Aufgabe der Nationalbank, Bedacht auf die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik in diesem Lande zu nehmen. Hier haben wir uns in Diskussionen durchgesetzt, weil ich meine, daß es die richtige Gesinnung ist, daß Stabilität sowie Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik dieses künftige Europa prägen sollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die notwendigen Rechtsanpassungen wurden vorgenommen, die für die Vertretung im EZB-Rat durch den weisungsunabhängigen Gouverneur der Nationalbank notwendig sind. Es wurde sehr wohl – durchaus auch um dieser von mir zitierten Gesinnung zu entsprechen – dem Generalrat in Währungsfragen eine beratende Funktion gegeben. Es obliegt aber selbstverständlich dem weisungsfreien Gouverneur und den anderen Direktoren, Ratschläge annehmen zu wollen. Dazu besteht keine Verpflichtung, aber ich bin der Ansicht, daß diese Diskussion, dieser Dialog auch im Hinblick auf die Formulierung der Politik notwendig ist.

Der Staatskommissär verliert sein Einspruchsrecht, wodurch die Unabhängigkeit dokumentiert wird, und zweimal jährlich berichten Gouverneur und Vizegouverneur dem Parlament über Wäh


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