Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 94

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Bei der in diesem Zusammenhang vorhandenen Unkenntnis Strafsanktionen zu verlangen, wenn Verordnungen oder Richtlinien mißachtet werden, ist daher als fraglich anzusehen, ist darüber hinaus nicht nur weltfremd, sondern entspricht auch nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmungsgebot. Es ist daher unserem Verständnis nach Aufgabe des Gesetzgebers, für den Normadressaten den Unrechtgehalt seines Handelns oder Unterlassens deutlich sichtbar zu machen.

Wir schlagen daher als Lösung vor, die Legisten dazu zu verpflichten, entweder die in Frage kommenden Strafbestände im einzelnen zu umschreiben oder die Paragraphen zu nennen, deren Verletzung zur Bestrafung führen soll. Wenn das Gesetz nur pauschal und unbestimmt auf EU-Recht verweist, sollte unserer Meinung nach eine Verordnungsermächtigung eingebaut werden, die dazu ermächtigt, Verstöße gegen ausdrücklich genannte Bestimmungen einer Vorschrift der EU zur Verwaltungsübertretung zu erklären.

Wir bringen deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Motter und PartnerInnen betreffend Vereinfachung des Rechtszuganges für den Bürger

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 30. 6. 1998 einen Entwurf einer legistischen Richtlinie mit verbindlichem Charakter vorzulegen, der eine klare Regelung der Verweisungen, der Strafbestimmungen und der Inkorporierung von EU-Recht vorsieht, sodaß die Möglichkeit des Rechtszuganges für den Bürger gewahrt wird."

*****

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie alle, sich diesem Antrag anzuschließen, denn er ist zielführend und soll – in Zukunft muß dies geschehen – der Rechtsunsicherheit, die bei den Bürgern vorhanden ist, vorbeugen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schuster. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.22

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die drei Berichte des Gesundheitsausschusses geben uns heute Gelegenheit, über wichtige inhaltliche Themen, die uns tagtäglich berühren, zu diskutieren, nämlich wenn es um das Einkaufen, um das Kochen und um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger geht. Diese drei Gesetze, das Lebensmittelgesetz, das Etikettierungsgesetz und das EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetz, waren auch im letzten Gesundheitsausschuß Gegenstand intensiver Beratungen.

Hohes Haus! Warum kam es zu diesem Rindfleisch-Etikettierungsgesetz? – Diese Frage ist leicht zu beantworten. Natürlich war die BSE-Krise dafür verantwortlich. Man diskutiert sehr unterschiedlich darüber, was man eigentlich vom Ziel her unter dieser Etikettierung versteht.

Hohes Haus! Wichtig ist die Rückverfolgbarkeit der Angaben zum Rindfleisch zum Zeitpunkt des Verkaufs. Es ist nämlich wichtig, daß jede Hausfrau und jeder einkaufende Mann wissen, woher eigentlich dieses Stück Fleisch kommt, wo das Rind geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Das stellt dieses Rindfleisch-Etikettierungsgesetz sicher.


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