Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 117

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OECD-Sekretariats – kommen zu dem Schluß, daß das der Fall ist. Abkommensbestimmungen, die das zusätzlich ausdrücklich klarstellen, sind in Ausarbeitung.

Mehr noch: Ich bin auch stolz darauf, daß Österreich als erstes Land von Beginn an auf die Aufnahme bindender Verbote im Umwelt- und Sozialbereich gedrängt hat, um insbesondere Umwelt- und Sozialdumping zu verhindern. Mittlerweile hat sich die Mehrheit der Verhandlungsteilnehmer dieser Meinung angeschlossen. Wenn sie sich durchsetzt – und ich bin zuversichtlich, daß sie sich durchsetzen wird –, wird das MAI das erste multilaterale Wirtschaftsabkommen überhaupt sein, das derartige Bestimmungen enthält. Dies würde eine wesentliche und begrüßenswerte Weiterentwicklung des internationalen Wirtschaftsrechts darstellen.

Auch der Umfang, in dem geistige Eigentumsrechte und kulturelle Industrien vom MAI erfaßt sein sollen, ist noch Gegenstand von Verhandlungen. Ich darf insbesondere darauf verweisen, daß von Frankreich im letzten Kulturministerrat eine generelle Ausnahme hinsichtlich der Kulturbereiche verlangt wurde. Auch Österreich ist an einer weiteren Liberalisierung im Kulturbereich nicht interessiert. Derzeit werden Modelle ausgearbeitet, die dazu dienen sollen, auch da zu Ausnahmebestimmungen zu kommen.

Nun auch ein Wort zu den Auswirkungen des geplanten Abkommens auf Entwicklungsländer: Die positive Bedeutung von Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung nicht nur von Industrie-, sondern gerade auch von Entwicklungsländern ist weithin unbestritten und beispielsweise in der Agenda 21 ausdrücklich festgehalten. Leider sind die – auch von Österreich unterstützten – Bemühungen um ein internationales Investitionsabkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO, der zurzeit 132 Staaten angehören, bisher erfolglos geblieben, obwohl auch viele Entwicklungsländer an einem derartigen Abkommen interessiert wären. Das MAI wird daher auch Nicht-OECD-Mitgliedern offenstehen, selbstverständlich nur, sofern sie das wollen. Einige Länder haben ihr Interesse bekundet, und fünf davon, nämlich Argentinien, Brasilien, Chile, Hongkong und die Slowakei, nehmen seit vergangenem Jahr als Beobachter an den Verhandlungen teil. Bestimmungen, die auf die besonderen Bedürfnisse von weniger entwickelten MAI-Mitgliedern eingehen, sind ebenfalls in Ausarbeitung.

Abschließend darf ich Ihnen versichern, daß die umwelt-, sozial- und entwicklungspolitischen Komponenten des Abkommens auch in Hinkunft ein wesentliches Anliegen des österreichischen Verhandlungsteams darstellen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Staatssekretär.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.07

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zahlreiche parlamentarische Anfragen hat es zu diesem Thema bereits gegeben. Ich sehe es nicht ganz so schwarz wie Frau Abgeordnete Kammerlander, aber – das muß ich Ihnen sagen, Herr Staatssekretär – ich sehe es auch nicht ganz so einfach, wie das soeben von Ihnen dargestellt wurde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Mag. Schweitzer. )

Dieses Multilateral Agreement on Investment – kurz MAI ausgesprochen – ist ein Investitionsschutzabkommen mit dem Ziel, die Liberalisierung und den Schutz von Investoren zu sichern. Es ist richtig, daß die zentrale Zielsetzung dieses Abkommens die Verpflichtung ist, ausländische Investoren nicht schlechter zu behandeln als inländische oder solche aus Drittstaaten mit Meistbegünstigungsklausel. Es sollen auch Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Rechtssicherheit im internationalen Wirtschaftsleben erhöhen. Das ist in der globalisierten Wirtschaft von heute selbstverständlich ein besonders wichtiger Aspekt. Unter anderem sind auch Transparenzbestimmungen zur Bekanntmachung von investitionsrelevanten Gesetzen sowie der Schutz vor entschädigungslosen Enteignungen und von gesetzeskonformen Transfers von Zahlungen in das und aus dem Gastland vorgesehen.


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