Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 118

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Das alles ist richtig, aber im Zuge der Verhandlungen zu diesem Vertragswerk sind von Anfang an und zu Recht österreichische Bedenken deponiert worden, meine Damen und Herren. Diese Bedenken kommen ja nicht von ungefähr. Seit mehr als zwei Jahren wird im Verein der Industrieländer – in der OECD – über diesen Vertrag verhandelt. Multinationale Unternehmungen werden dabei Nationalstaaten teilweise gleichgestellt, und sie erhalten das Recht, Staaten auf die Einhaltung der MAI-Bestimmungen zu klagen und Schadenersatz zu verlangen. Die Staaten verpflichten sich auch, dem Urteil des MAI-Schiedsgerichtes – das kommt nicht von ungefähr – Folge zu leisten.

Es wird daher zu Recht kritisiert, daß die Verhandlungen bisher fernab jeder Öffentlichkeit erfolgt sind. Das muß auch ich hier nachdrücklich ankreiden. In die Begriffe "Investor" und "Investitionen" wird – das hat meine Vorrednerin schon angeführt – alles mit hineingenommen, vom geistigen Eigentum angefangen über Grund und Boden bis hin zu indirekten Investitionen. Es wird dabei nahezu die gesamte Ökonomie eines Landes erfaßt.

Daher bestehen meiner Ansicht nach zu Recht bestimmte Vorbehalte gegen dieses Abkommen, und eine bestimmte Sorge ist ebenso berechtigt: Es geht dabei auch um die Beschränkung des staatlichen Handlungsspielraumes. Vorgesehen sind Stillstands- und Rücknahmebestimmungen. Ein Verbot zukünftiger Gesetze sowie Rücknahmebestimmungen würden bedeuten, daß auch jene Gesetze, die jetzt bestehen, rückwirkend aufgehoben werden könnten.

Ein zentraler Aspekt des MAI ist die Schaffung eines Schiedsgerichtes. Multinationale Unternehmungen erhalten damit die Möglichkeit – das muß man sich wirklich einmal genau ansehen –, Staaten auf die Einhaltung dieser liberalen MAI-Bestimmungen zu verklagen beziehungsweise Schadenersatz zu fordern. Die Staaten verpflichten sich, dem Spruch dieses Schiedsgerichtes Folge zu leisten. Wissen Sie, was es bedeuten würde, wenn wir das alles ungeprüft übernähmen? – Vertreter der amerikanischen Industrie – das ist meiner Ansicht nach die Spitze dieser Meinung – begrüßten die Möglichkeit der Klage von Nationalstaaten, da dies, wie sie meinen, "einen erzieherischen Effekt auf die Parlamente" habe. Meine Damen und Herren, ich glaube, ich brauche das nicht weiter auszuführen. Wir müssen da sehr genau aufpassen.

Ursprünglich sollten die nationalen Parlamente diese Verträge im heurigen Frühjahr ratifizieren. Jetzt wird es sicherlich bis zum Herbst dauern. Erschwerend kommt hinzu, daß dies genau in den Zeitraum fällt, in dem Österreich den EU-Vorsitz innehat. Aus heutiger Sicht wird auch der EU-Ausschuß 113 diese Frage zu behandeln haben. Daher ist es meiner Ansicht nach sehr wichtig, diesen Vertragsentwurf auf all seine Auswirkungen hin zu überprüfen, die Auswirkungen auf die arbeitende Bevölkerung und die Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen ebenso wie im Hinblick auf den Schutz des regionalen Umfeldes. Vor allem müßten Beschwerderechte eingebunden werden – das kann man dem Verhandlungskomitee mitgeben – zugunsten von Menschen, Gemeinschaften und Staaten gegenüber multinationalen Unternehmungen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Überdies wäre umweltpolitisches und soziales Verhalten zu prüfen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um den Schlußsatz.

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (fortsetzend): Daher – so mein Schlußsatz, Herr Präsident – hält es die SPÖ grundsätzlich für erstrebenswert, entsprechende internationale Richtlinien zu schaffen, allerdings dürfen dabei nationale Rechte und Bestimmungen nicht unter die Räder multinationaler Konzerne kommen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Trinkl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.13

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich im wesentlichen den Ausführungen meines Vorredners anschließen.


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