Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 27

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daß der Weg von der Sozialversicherungsnummer zu dem Rezept, zu dem Medikament, zu dem Namen des Patienten und auch wiederum zur Krankheit des Patienten bei Gott kein weiter, sondern für jeden, der sich nur einigermaßen in diesem System auskennt, leicht zugänglich ist.

Meine Damen und Herren! Der beste Datenschutz – das muß uns allen klar sein, das ist endlich einmal ein ehrliches Aufzeigen dieser Problematik – wäre die Vermeidung von Daten, aber dann hätten wir natürlich auch wesentlich weniger Informationen. Die zweite Möglichkeit ist eine klare, praktikable, kontrollierbare Datenschutzgebung, die aber auch Konsequenzen bei Mißbrauch haben muß – diese Konsequenzen fehlen hier. Oder man macht es wie in Schweden und sagt, man hat das Öffentlichkeitsprinzip. Das heißt, jeder im Verwaltungsbereich weiß über jeden genau Bescheid. – Über eines, meine Damen und Herren, sind sich aber alle Experten einig: Zurzeit ist bei uns in Österreich der Datenschutz unterm Hund! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Schieder gemeldet. – Bitte.

10.13

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Fraktion hat eine Wortmeldung für eine tatsächliche Berichtigung abgegeben, die aber aufgrund der Bestimmungen der Geschäftsordnung, obwohl es in diesem Hause auch schon anders gehandhabt wurde, abgelehnt wurde. Grund dafür war, daß Herr Abgeordneter Barmüller eine Behauptung, die von uns schon richtiggestellt wurde, die also entgegnet und bestritten wurde, daß nämlich ein Online-Zugang des SPÖ-Klubs zum Computer der Sozialversicherung bestehe, hier unter Hinweis auf ein Buch wiederholt und damit unter dem Schutz der Immunität hier noch einmal präsentiert hat.

10.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Schieder! Wenn die Geschäftsordnung eine tatsächliche Berichtigung ausdrücklich nicht vorsieht – laut § 97a letzer Satz ist eine tatsächliche Berichtigung nicht möglich –, dann möchte ich nicht jetzt ein Präjudiz neu einführen, daß man sich zur Geschäftsordnung meldet, dagegen protestiert, daß es keine tatsächliche Berichtigung gibt, und eine solche anbringt. Ich kann das nicht akzeptieren, Herr Abgeordneter!

10.14

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich habe das zur Kenntnis zu nehmen und frage Sie: Welche Möglichkeit besteht laut Geschäftsordnung für meine Fraktion, sich gegen diesen Untergriff des Abgeordneten Barmüller zu wehren?

10.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Ich stehe Ihnen in dieser Frage für ein Gespräch zur Verfügung, aber die Geschäftsordnung habe ich ordnungsgemäß zu handhaben. (Abg. Mag. Barmüller: Zur Geschäftsordnung!)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wabl.

10.15

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Was Kollege Kiss hier geboten hat, war bemerkenswert. Zuerst einmal hat er die Antragsteller dieser Aktuellen Stunde in einer Art und Weise heruntergemacht, die immerhin für den Sicherheitssprecher der ÖVP beachtlich ist. Er hat hier nämlich festgestellt, daß ein Mitglied dieses Hauses für die Kriminellen, für die Giftler ist und Gefahr läuft, Schutzpatronin der Schwerstkriminellen zu werden. (Abg. Kiss: Ich habe Moser zitiert! Ich habe Hans Helmut Moser zitiert!)

Herr Abgeordneter Kiss! Selbst wenn Frau Kollegin Schmidt das Thema für diese Aktuelle Stunde auch im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen gewählt hat, so muß ich sagen, ich bin ihr trotzdem dankbar dafür. Sie hat zu dieser Frage wenigstens eine klare Haltung – im Gegensatz zu Ihrem Kandidaten Klestil. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum. –


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