Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 114. Sitzung / Seite 17

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Ich möchte hinzufügen, daß diese Schätzungen unter bestimmten Annahmen vorgenommen worden sind, aber niemand von uns kann wirklich ganz präzise vorhersehen, welche Ansprüche die betroffenen Notstandshilfebezieher unter den ab 1. April 1998 gültigen neuen Kriterien tatsächlich an das Arbeitsmarktservice und an die Arbeitslosenversicherung stellen werden.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, im Ausschuß und auch in der jetzigen Debatte konnten sehr viele Fragen geklärt werden. Ich möchte daher Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen, mich aber doch sehr herzlich bei Ihnen dafür bedanken, daß Sie einer Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes eine Chance gegeben haben, die in ihrer Verlautbarung keine typische gewesen ist. Es ist nicht typisch für Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, dem Gesetzgeber und auch der Bundesregierung nicht einen einzigen Tag lang die Chance zu weiterer, intensiverer Beratung zu geben, mit sofortiger Wirkung bestehende Paragraphen als nichtig zu erklären und nicht die geringste Übergangsfrist einzuräumen.

Ich möchte mich bei Ihnen wirklich sehr herzlich dafür bedanken, daß Sie uns die Möglichkeit gegeben haben, nun kurzfristig jene Rechtsklarheit sowie Kontinuität in der Anwendung der Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung zu bieten, die nicht zuletzt unsere Versicherten und diejenigen, die unserer Hilfe besonders bedürfen, benötigen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

22.31

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verhehle nicht, Frau Bundesminister, daß es mir lieber gewesen wäre, wenn die Bundesregierung, wenn die Koalition den Weg einer Neukonstruktion beschritten hätte. Ich weiß, daß die Zeit dazu relativ knapp war und kaum Möglichkeiten bestanden, aber es wäre mir lieber gewesen, wenn die Gewährung der Notstandshilfe anders geregelt, nämlich nicht mehr als Versicherungsleistung definiert worden wäre, sodaß der Artikel 14 der Menschenrechtskonvention nicht mehr eine Gleichbehandlung der Ausländer erzwingen würde.

Diese Konstruktion hätte allerdings eine grundlegende Umgestaltung, wie etwa eine Verlagerung der Sozialhilfe hin zur Landeskompetenz, notwendig gemacht. In diesem Fall wäre natürlich auch keine Kostenexplosion erfolgt, wie sie jetzt durch diese Konstruktion auftreten wird, und zwar deshalb, weil es vor allem in den Jahren 1990 und 1991, als von der Bundesregierung praktisch eine zügellose Einwanderungspolitik betrieben worden ist, zu einem überproportionalen Anstieg der Zahl beschäftigter Ausländer gekommen ist. Diese Politik fällt heute der Bundesregierung und der gesamten österreichischen Bevölkerung auf den Kopf.

Auf der anderen Seite gibt es noch immer die Ungleichbehandlung der Kinder von Österreichern, die im Ausland geboren werden, gegenüber jenen, die österreichische Staatsbürger sind und in Österreich geboren werden. Das haben die Kollegen Kier und Öllinger ebenfalls erläutert. Ich finde das nicht ganz in Ordnung. Zuerst hätte dieser Bereich einer Reparatur bedurft und dann erst andere.

Überdies ist es meiner Meinung nach höchst interessant, daß die Mehrkosten in der ursprünglichen Regierungsvorlage mit zirka 400 Millionen Schilling beziffert wurden und daß sich dieser Betrag jetzt auf 35 Millionen Schilling in diesem Jahr und auf 53 Millionen Schilling im nächsten reduziert hat.

Wir von der Freiheitlichen Partei werden dieser Gesetzesreparatur betreffend die Notstandshilfe für Ausländer – wie schon der Änderung im vergangenen Jahr – nicht zustimmen. Die Sinnhaftigkeit einer Vorverlegung des Inkrafttretens vom 1. Jänner 2000 auf 1. April 1998 ändert nichts an unserer Ablehnung der neuen Regelung und der Auszahlung von Notstandshilfe an Ausländer in der Form, die jetzt vorgesehen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.34


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