Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 42

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WEU, einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen" – und jetzt kommt der zentrale Satz, Herr Präsident – "und dem Parlament hierüber noch vor der Übernahme des EU-Vorsitzes durch Österreich, spätestens jedoch im Laufe des ersten Quartals des Jahres 1998, zu berichten." Dieses Quartal hat nach den bei uns geltenden kalendarischen Regeln mit 31. März 1998 geendet. (Abg. Dr. Maitz: Das ist eine Rede und keine Geschäftsbehandlung!)

Nunmehr hat der Herr Vizekanzler ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Ich bitte um einen Antrag oder einen Vorschlag zur Geschäftsbehandlung.

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (fortsetzend) : Herr Präsident! Sie bekommen zwei Anträge.

Nunmehr hat der Herr Außenminister eine sehr vage Erklärung abgegeben, die natürlich nicht in der Lage ist, dieser Entschließung zu entsprechen. Mein erster Antrag würde daher lauten:

Der Nationalrat wolle gemäß § 18 Abs. 3 Geschäftsordnung verlangen, daß der Bundeskanzler während dieser Beratungen im Hause anwesend ist.

Ich weiß, daß der Herr Bundeskanzler hier ist, und er möge daher vor dem Plenum erscheinen, wenn dies der Nationalrat beschließt.

Als zweites ersuche ich Sie, Herr Präsident, über diesen Antrag, den ich soeben gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellt habe, gemäß § 59 Abs. 3 durch den Nationalrat beschließen zu lassen, eine Kurzdebatte abzuhalten. Ich glaube, daß die Anwesenheit des Bundeskanzlers angesichts der in der Regierung offensichtlich doch recht polarisierenden Äußerungen des Herrn Außenministers dringend geboten erscheint. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Beide Anträge sind zulässig, sowohl jener nach § 18 Abs. 3 als auch jener nach § 59.

Ich lasse über den zweitgenannten Antrag selbstverständlich zuerst abstimmen, weil es darum geht, ob eine Debatte durchgeführt wird.

Das Hohe Haus möge über folgenden Antrag befinden: Antrag des Abgeordneten Stadler, über einen Antrag auf Herbeizitierung des Herrn Bundeskanzlers nach § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Debatte durchzuführen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Durchführung einer Debatte eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Ich lasse über den zweiten Antrag abstimmen. Der zweite Antrag lautet:

Der Nationalrat möge beschließen, die Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers nach § 18 der Geschäftsordnung zu verlangen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Herr Abgeordneter! Wollen Sie einen weiteren Antrag stellen? – Bitte sehr.

10.27

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Die Vorgangsweise der Bundesregierung, nämlich zunächst einmal inhaltlich der Entschließung des Nationalrates nicht nachzukommen und dabei auch noch die Frist zu versäumen – wie wir soeben gehört haben, wird die Bundesregierung überhaupt nicht dieser Entschließung nachkommen –, ist eine unglaubliche Desavouierung der Volksvertretung, des Nationalrates, des demokratisch gewählten Parlaments. Ich ersuche Sie, Herr Präsident, aufgrund dieser


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