Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 57

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Herr Abgeordneter Stadler hat sich zur Geschäftsbehandlung gemeldet. – Bitte.

11.33

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung bestimmt, daß als erster Redner in einer Aktuellen Stunde der Begründer 10 Minuten Redezeit hat. Dann heißt es weiter wörtlich: "Das zuständige Mitglied der Bundesregierung oder der im Sinne des § 19 Abs. 1 zum Wort gemeldete Staatssekretär ist verpflichtet, eine einleitende Stellungnahme zum Thema abzugeben, die gleichfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll." – Das hat der Herr Vizekanzler in seiner Eigenschaft als Außenminister getan.

§ 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt: "Über Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung ... findet sogleich eine Debatte statt, wenn dies von fünf Abgeordneten schriftlich verlangt wird."

Der Herr Außenminister hat – ich nehme an, nicht in seiner Rolle als Bundesobmann der Österreichischen Volkspartei, sondern in seiner Eigenschaft als Vizekanzler – sodann über Verlangen – ich habe das gesehen – eine Erklärung abgegeben, die die Position der österreichischen Bundesregierung zur strittigen NATO-Frage enthalten hat.

Herr Präsident! Wir haben verlangt, daß über diese Erklärung, die der Herr Vizekanzler abzugeben begehrt und dann auch abgegeben hat, eine Debatte stattfinden soll. Das schriftliche Verlangen liegt Ihnen, Herr Präsident, vor. Ich ersuche, über diese Frage, die jetzt aufgetaucht ist, nämlich, ob diesem Verlangen entsprochen wird oder nicht, ob wir hier überhaupt noch Parlamentarismus veranstalten oder nicht, jetzt eine Sonderpräsidialsitzung abzuhalten. Da meiner Meinung nach das Parlament mißachtet wird und die Entschließungen dieses Hohen Hauses von der Bundesregierung nicht mehr berücksichtigt werden, da der Bundeskanzler vor diesem Hohen Haus nicht erscheint, hielte ich es für einen Skandal, wenn man über die Erklärung des Vizekanzlers nicht einmal debattieren dürfte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich stelle zunächst einmal fest, daß mir, so wie Herr Kollege Stadler gesagt hat, ein Verlangen vorliegt, über eine Erklärung des Herrn Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten eine Debatte durchzuführen. Ich habe zu prüfen, ob der Herr Bundesminister für auswärtige Angelegenheit eine Erklärung abgegeben hat.

Zur Frage der Erklärung ist folgendes zu referieren: "Mitglieder der Bundesregierung sind berechtigt, in den Sitzungen des Nationalrates ... mündliche Erklärungen abzugeben. In einem solchen Falle hat das Mitglied der Bundesregierung seine diesbezügliche Absicht dem Präsidenten des Nationalrates nach Möglichkeit vor Beginn der Sitzung bekanntzugeben." – Dies ist nicht geschehen. (Abg. Mag. Stadler: "Nach Möglichkeit"!) Die Worte "nach Möglichkeit" beziehen sich auf den Zeitpunkt "vor Beginn der Sitzung". – Es ist auch möglich, in Ausnahmefällen dies während der Sitzung zu verlangen, wie in sämtlichen Kommentaren zur Geschäftsordnung des Nationalrates nachzulesen ist. – "Der Präsident macht hievon dem Nationalrat Mitteilung" – das ist auch nicht geschehen – "und bestimmt, zu welchem Zeitpunkt während der Sitzung die Erklärung abgegeben wird." – Was gar nicht geschehen konnte. "Werden gegen diese Entscheidung des Präsidenten" – hinsichtlich des Zeitpunktes für die Abgabe der Erklärung – "Einwendungen erhoben, so entscheidet der Nationalrat über den Zeitpunkt ohne Debatte." – Soweit der Wortlaut der Geschäftsordnung.

Es liegen mir noch weitere Wortmeldungen vor.

Herr Abgeordneter Dr. Khol hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.


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