Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 59

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Ich halte die Auslegung der Geschäftsordnung, wie sie vom Präsidenten interpretiert wurde, für eine sonnenklare: Da keine Erklärung gewünscht wurde, kann es auch keine geben. Der Nationalrat hat keine Mitteilung davon erhalten, weshalb es auch keine Debatte darüber geben kann. Ich halte das für Mätzchen der FPÖ. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Stadler! Sie haben angekündigt, daß Sie noch einen Antrag auf Durchführung einer Debatte stellen werden. Das ist bis jetzt nicht geschehen. (Abg. Mag. Stadler: Ihre Entscheidung ist noch ausständig!)  – Ja.

Ich treffe folgende Entscheidung, meine Damen und Herren: Es gibt laut Geschäftsordnung zwei "Schienen", auf denen ein Regierungsmitglied im jetzt relevierten Zusammenhang zu Wort gelangen kann. Die eine "Schiene" ist § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung, laut welchem es heißt, daß im Zuge der Aktuellen Stunde das zuständige Mitglied der Bundesregierung verpflichtet ist, eine einleitende Stellungnahme zum Thema abzugeben, die 10 Minuten nicht überschreiten soll.

Ich habe Herrn Vizekanzler Dr. Schüssel ausdrücklich zu einer einleitenden Stellungnahme das Wort erteilt, die er auch abgegeben hat – pflichtgemäß! Er ist zu dieser einleitenden Stellungnahme verpflichtet.

Weiter heißt es in der Geschäftsordnung, daß in der weiteren Debatte Redner nicht länger als 5 Minuten sprechen dürfen. Zu diesen Rednern zählt auch ein Mitglied der Bundesregierung. Vizekanzler Dr. Schüssel hat sich im Zuge der Debatte im Rahmen der Aktuellen Stunde zu Wort gemeldet (Abg. Mag. Stadler: 10 Minuten!) , und seine zweite Wortmeldung ist mit der Uhr auf 5 Minuten eingestellt gewesen, und im Stenographischen Protokoll wird nachzulesen sein, daß diese Rede 5 Minuten gedauert hat.

Die andere "Schiene" ist, daß sich Mitglieder der Bundesregierung auch zu Gegenständen, die nicht in Verhandlung stehen, zur Abgabe von Erklärungen zu Wort melden können. Dabei ist dem Präsidenten des Nationalrates die Absicht bekanntzugeben, eine Erklärung abgeben zu wollen. Davon ist dem Nationalrat Mitteilung zu machen, und es ist der Zeitpunkt für die Abgabe der Erklärung zu bestimmen, wobei keine Redezeitbeschränkung festgelegt ist.

Es spricht alles dafür, die Wortmeldung des Herrn Außenministers in die erste Kategorie – nämlich Stellungnahme im Rahmen der Aktuellen Stunde und Wortmeldung im Rahmen der Aktuellen Stunde – einzureihen und nicht im nachhinein als Erklärung eines Regierungsmitgliedes nach § 19 Abs. 2 zu qualifizieren, obwohl eine diesbezügliche Absicht des Außenministers nicht vorlag, eine diesbezügliche Mitteilung an den Präsidenten nicht erfolgt ist und daher auch von mir eine diesbezügliche Mitteilung an das Hohe Haus nicht erfolgen konnte.

Daher ist eine Erklärung des Herrn Außenministers im Sinne des § 19 Abs. 2 nicht vorgelegen, und daher ist das Verlangen auf Durchführung einer Debatte nicht zulässig.

Dies ist meine Entscheidung, und die Aktuelle Stunde ist damit beendet. (Abg. Mag.  Stadler: Zur Geschäftsbehandlung!) Bitte, Herr Abgeordneter.

11.43

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Sie haben völlig richtig ausgeführt, daß ein Mitglied der Bundesregierung eine Erklärung zu einem Gegenstand, der nicht in Verhandlung steht, abgeben kann. Das hat der Herr Vizekanzler in seiner Eigenschaft als Vertreter der Bundesregierung hier getan: Er hat nämlich eine Erklärung zu jener Entschließung, die das Parlament im Februar des Vorjahres gefaßt hat, abgegeben, nämlich den nicht vorhandenen Optionenbericht hier referiert. Das hat er gemacht. Sie können das nachlesen. Wir haben extra darauf geachtet! Es war nämlich zu erwarten, daß es unter dem Titel, der heute Gegenstand der Aktuellen Stunde war, nämlich "Aktuelle Fragen der österreichischen Außenpolitik", in Wahrheit um ein Surrogat für diese Entschließung geht.

Daher, Herr Präsident, ersuche ich Sie noch einmal, dem eigentlichen Begehren, das ich schon in meiner ersten Wortmeldung gestellt habe, nämlich eine Sitzungsunterbrechung vorzunehmen


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