Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 80

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Ich habe gedacht, Ihre Ziele sind ehrgeiziger, und das EWI schreibt uns auch ehrgeizigere Ziele vor als das. Für diejenigen, die das interessiert, sage ich dazu: Das ist nicht sozusagen politischer Wille, der hier erklärt wird, sondern diese Budgetkonsolidierungsziele sind inzwischen rechtlich festgeschrieben.

Ich bin nicht unbedingt glücklich damit, das muß ich dazusagen, aber es gibt inzwischen dazu zwei Verordnungen der EU, beide vom 7. Juli 1997, die ausdrücklich darauf hinauslaufen, daß die an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten in Hinkunft sogenannte Stabilitätsprogramme vorzulegen haben – im Gegensatz zu den bisherigen Konvergenzprogrammen. Der Inhalt ist der gleiche, nur schärfer. Warum das Stabilitätsprogramm heißt, ist mir nach wie vor rätselhaft. Als ich studiert habe, hat man unter Stabilität etwas viel Umfassenderes verstanden als die einseitige Ausrichtung an Budgetdefiziten. Aber es soll so sein, so ist nun einmal die Situation.

In diesen Punkten gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Khol! Sie haben immer wieder darauf hingewiesen, daß Konsolidierung notwendig ist, notwendig sein wird. Sie haben keinen Zusammenhang mit den kommenden Wahlen hergestellt, aber das tue ich hiemit, weil es ein gewisses Licht auf die jetzige Situation und auf jene danach wirft, aber im übrigen haben Sie in diesen Punkten recht.

Was vielleicht ein bißchen beschönigend war, war die Geschichte mit der Staatsschuldenquote. Die Staatsschuldenquote 1997/98 geht nur deswegen zurück, weil die ASFINAG ausgegliedert wurde. Alles andere verschwindet hinter dem Komma. Und gerade zur ASFINAG gibt es einen neuesten Rechnungshofbericht von 1998, in dem darauf hingewiesen wird, daß die Strukturprobleme der ASFINAG selbst keineswegs gelöst sind und die Ziele, die mit der Ausgliederung eigentlich verfolgt werden sollten, nicht erreicht werden konnten.

Im übrigen hat uns die Konsolidierungspolitik der letzten Jahre – darauf hat Kollege Haider mit Recht hingewiesen – die höchste Abgabenquote, die höchste Steuerquote der Zweiten Republik beschert. Das ist auch nicht unbedingt als Erfolg zu qualifizieren.

Nach den Wahlen 1999 werden wir die Rechnung präsentiert bekommen, denn dann wird einerseits das Defizit zu senken sein, andererseits hat uns aber die Bundesregierung auch eine Steuerreform versprochen, und zwar nicht nur eine aufkommensneutrale, sondern auch eine vor allem im Bereich der Lohnsteuer, die die kalte Progression beseitigen soll. Den Spielraum dafür sehe ich derzeit nicht als im angemessenen Ausmaß gegeben, nicht zuletzt bedingt durch die vorgezogene Familienförderungsreform. Umso mehr und umso dringlicher, glaube ich, sollten wir jene Teile der Steuerreform einfordern, die keinen Spielraum erfordern, weil sie eben aufkommensneutral konzipiert werden können. Und das kann nur eine Senkung der Belastung des Faktors Arbeit sein, finanziert durch eine Erhöhung von Steuern auf Energieverbrauch beziehungsweise Ressourcenverbrauch. (Beifall bei den Grünen.)

Diesen Teil der Steuerreform ist es möglich durchzuführen, ohne daß es einen großen Spielraum im Budget gibt, wobei wir von der Größenordnung her gesehen – ich werde nicht müde, das zu betonen – nicht von einem Reförmchen im Ausmaß von 5, 10 oder 15 Milliarden reden; das ist alles Kleinkram. Wenn allein die Lohnsummensteuern in Österreich an die 80 Milliarden Schilling pro Jahr ausmachen, von den anderen arbeitsbezogenen Abgaben gar nicht zu reden, dann verdient eine Ökosteuerreform nur dann ihren Namen, wenn sie mindestens einen dreistelligen Betrag umfaßt.

Zur leidigen Frage der Technologieoffensive kann ich mich nur dem anschließen, was Kollege Haselsteiner vorhin schon ausführlich begründet hat. Wir haben das schon oft hier im Hause thematisiert, bisher allerdings mit mäßigem Erfolg, muß ich sagen. Es gibt keine Technologieoffensive, es gibt keine Technologie-Milliarde, es gibt jahraus, jahrein ein paar hundert Millionen, und in diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf die Situation des FWF zu sprechen kommen, des Forschungs-Förderungsfonds für die wirtschaftliche Forschung.

Der FWF ist nun zum vierten Mal hintereinander, so glaube ich, mit 600 Millionen Schilling Basisbudget im Bundesvoranschlag enthalten. Das ist ein Betrag, der in den letzten Jahren je


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