Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 200

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Denn die Lebenshaltungskosten behinderter Menschen sind nicht gesunken, sondern ständig gestiegen, und der Existenzkampf wird immer schwieriger. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Gemäß § 69 Abs. 6 der Geschäftsordnung weise ich die Regierungsvorlage 1100 und Zu 1100 der Beilagen dem Budgetausschuß zu.

2. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 2111/98, Hv 1246/98) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni (1110 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt mir nicht vor. Auch Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses, 1110 der Beilagen, in welchem dem Hohen Haus empfohlen wird, folgendes zu beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. März 1998 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Herrn Abgeordneten Parnigoni wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Herrn Abgeordneten Parnigoni gegeben ist.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Parnigoni möge dennoch zugestimmt werden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag auf Zustimmung zur behördlichen Verfolgung anschließen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, daß dieser Antrag mit Mehrheit beschlossen wurde.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gredler, Wabl und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Prüfung der politischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung sowie vermuteter rechtswidrigen Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an drei Kurden am 13. Juli 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend verdächtiger Personen.

Der Antrag ist inzwischen verteilt worden, sodaß sich eine Verlesung erübrigt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Andreas Wabl, Partnerinnen und Partner auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:


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