Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 54

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Hause zurückzuschlagen. Ich glaube, daß die Politik des Rundum-Diffamierens, des Rundum-Verleumdens, des Rundum-persönlich-Heruntermachens ein höchstpersönliches Privileg des Herrn Dr. Ewald Stadler ist und von niemand anderem in diesem Hohen Hause in Anspruch genommen werden darf. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Gaál und Marizzi. )

Ich berufe mich aber auf andere FPÖ-Abgeordnete aus den Debatten der letzten Tage, die ich an sich ernster nehme als den Herrn Stadler.

Herr Abgeordneter Krüger hat in der gestrigen Debatte folgende Aussprüche getätigt: "Es muß legitim sein, personelle Verflechtungen aufzuzeigen."

Herr Abgeordneter Dr. Krüger hat gesagt, es sei nun einmal ein Faktum, daß XY – dann folgt ein Name – mit dem Paten der 200 Millionen Schilling eine gemeinsame Firma hatte. Daraus folgernd nahm er sich das Recht, kriminelle Handlungen zu unterstellen.

Das hat Herr Dr. Khol nicht gemacht! Es muß aber legitim sein, personelle Verflechtungen, die es tatsächlich gibt, aufzuzeigen.

So muß es auch legitim sein, folgendes Faktum aufzuzeigen: Die Privatstiftung "Freies Wohnen" ist laut öffentlicher Aussage eines anderen freiheitlichen Abgeordneten, den ich sehr ernst nehme, nämlich des Dr. Ofner, eine FPÖ-Stiftung. Diese FPÖ-Stiftung hat mit "Holiday Home", an der der Pate der 500 Millionen Schilling, der Herr Rosenstingl, beteiligt ist, eine gemeinsame Firma, die noch dazu die Gemeinnützigkeit nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in Anspruch genommen hat.

Diese personellen Verflechtungen und diese Fakten wird man doch noch aufzeigen dürfen, indem man Herrn Haigermoser auffordert, Ordnung in das Chaos der Verflechtungen dieses – freiheitlichen Wohnbauimperiums wäre zuviel gesagt – freiheitlichen Wohnbaugebildes zu bringen. Es ist notwendig, dort Ordnung zu schaffen. Daß dort auch strafrechtliche Dinge vorgefallen sind, ist in der Zwischenzeit aktenkundig.

Ich zitiere aus der zusammenfassenden Beurteilung der Prüfer: Der Geschäftsführer ist den ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen. – Es handelt sich dabei um die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft "Freies Wohnen", an der 75 Prozent die FPÖ-Stiftung besitzt.

Dasselbe gilt für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlich-vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Aufsichtsrat Ing. Fritz Uher, Dr. Karl Katary , Dkfm. Edwin Rambossek, Mag. Erich Schreiner, Karl Schwab, Gottfried Waldhäusl, Ewald Schichor, Bernhard Gratzer: keine personellen Verflechtungen mit der niederösterreichischen FPÖ?

Es kommt aber noch wesentlich dicker. Gemäß § 9 WGG dürfen Bauvereinigungen nicht unter überwiegendem Einfluß von Angehörigen des Baugewerbes stehen. Der faktisch überwiegende Einfluß von Angehörigen des Baugewerbes, unabhängig vom Überschreiten des Stimmanteils von 25 Prozent, ist ebenso laut WGG schädlich. Außerdem handelt es sich – da darf sich der Abgeordnete Haigermoser nicht aufregen – bei dem beteiligten Angehörigen des Baugewerbes um jemanden, der wegen betrügerischer Preisabsprache und wegen betrügerisch überhöhter Preise bereits gerichtlich verurteilt worden ist.

Daß sich das gleiche auch in der FPÖ-Wohnbaugesellschaft "Freies Wohnen" wiederholt hat, geht ebenfalls aus den Schlußfolgerungen hervor. Die Vereinbarungen mit der Minderheitsgesellschafterin "Holiday Home", Stichwort Rosenstingl, lauten: Zu erbringende Leistungen waren nicht im Sinne der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes gestaltet. Über die vorgenommenen Pauschalakontierungen liegen keine Leistungsnachweise vor.

Die Akontierungen lagen zum Teil bereits vor Baubeginn über den über die Herstellungskosten nach Fertigstellung der Objekte verrechenbaren Honoraren. Zu hohe Honorarkontierungen sind daher ehest zurückzufordern.


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