Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 60

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Augenblick im Sozialministerium nicht "ruht", sondern auf Frist liegt, da noch mit dem Herrn Finanzminister die Frage der Behördenorganisation zu klären ist.

Soviel, meine Damen und Herren, zu den an mich gerichteten Fragen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort wird von seiten des Spezialberichterstatters nicht gewünscht.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen nun zur Abstimmung über die Beratungsgruppe IX des Bundesvoranschlages für das Jahr 1999.

Diese umfaßt die Kapitel 63 und 64 des Bundesvoranschlages – samt dem zum Kapitel 64 gehörenden Teil des Konjunkturausgleich-Voranschlages – in 1100 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Die Beratungsgruppe IX ist mehrheitlich angenommen.

Beratungsgruppe X

Kapitel 14: Wissenschaft und Forschung (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Kapitel 65: Verkehr und Telekom (einschließlich Konjunkturausgleich-Voranschlag)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zur Verhandlung über die Beratungsgruppe X: Wissenschaft und Verkehr.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde seitens des Spezialberichterstatters verzichtet.

Die Debatte beginnt mit einer Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Dr. Brauneder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

12.43

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder (Freiheitliche): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister – auch wenn Sie nicht mein Ressortchef sind! Hohes Haus! Wir haben in den letzten Jahren hier Gesetze verabschiedet, die gelobt wurden, die beispielsweise mit dem Namen "Jahrhundertgesetz" bezeichnet wurden wie das Universitätsstudiengesetz. Für den Juristen stellt sich allerdings die Frage: Was ist damit gemeint? – Das "Gesetz des Jahrhunderts", würde ich sagen, ist es nicht. Ein Gesetz, das hundert Jahre lang gilt, ist es auch nicht; es wurde ja bereits novelliert. Ein Gesetz, das nur in diesem Jahrhundert gilt – ja, das wäre vielleicht wünschenswert, weil dieses Jahrhundert bald zu Ende ist. Immerhin konnte dieses Gesetz sozusagen den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, in der "Neuen Zürcher Zeitung" erwähnt zu werden, und zwar wegen seiner ganz kuriosen Sprache.

Aber wir wollen auch den Inhalt dieses Gesetzes nicht unterschätzen. Es belehrt uns immerhin darüber, daß mündliche Prüfungen "Prüfungen sind, die mündlich abzunehmen sind". (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Sehr epochal!)

Meine Damen und Herren! Das UOG 1993 ist schon einige Zeit in Geltung; selbst mit den Kugeln einer Rechenmaschine kann man sich ausrechnen, wie lange es bereits gilt. Es ist zwar noch nicht zur Gänze umgesetzt, aber man kann jedenfalls jetzt schon sagen: Es wird uns nicht weniger an Bürokratie bescheren, als es sie an den Universitäten bereits derzeit gibt.

Die sieht etwa wie folgt aus – nur ein ganz kleines Beispiel –: Ein Assistent möchte seinen Dienst außerhalb des Hochschulortes verrichten. Er hat um Dienstfreistellung anzusuchen.


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