Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 14

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der österreichischen Politik, sondern auch in der europäischen Politik insgesamt hat, ist ein geringer geworden.

Man sieht das auch, wenn man die Ausgliederungsdebatte um das UBA verfolgt. Es ist doch auffällig, daß man dabei nicht bedenkt, welche ungerechtfertigten und vom Abgeordneten Schweitzer zu Recht angesprochenen Wettbewerbsverzerrungen da geschaffen werden. Denn das Umweltkontrollgesetz, das wir auch bereits als Vorlage im Hause haben, sieht vor, daß jetzt aus dem Umweltbundesamt eine eigene Gesellschaft, eine GesmbH, wird, es wird die Umweltschutzfachstelle des Bundes. Es steht im § 6 Abs. 1 lit. d, daß für die Tätigkeiten, die vom UBA ausgeführt werden, zumindest ein kostendeckendes Entgelt zu verlangen ist.

Es folgt dann eine dreiseitige Aufzählung all jener Aufgaben, die das Umweltbundesamt machen kann und machen darf, und es steht dann im Abs. 5 des § 6, daß darüber hinaus das UBA auch berechtigt ist, Tochtergesellschaften zu gründen. Das heißt, hier strebt man ganz offensichtlich einen Status an, der im wirtschaftlichen Bereich eine nicht unbeträchtliche Konkurrenz für Private sein wird.

Es ist nicht gerechtfertigt, daß es jetzt ein Unternehmen, ausgestattet mit Bundesmitteln, ausgestattet mit allen Voraussetzungen, die es etwa auch im Bereich der Analytik braucht, im privaten Wettbewerb geben wird, das nur ein zumindest kostendeckendes Entgelt verlangen muß. Das heißt, daß die Konkurrenz gegenüber anderen, die in wesentlich stärkerem Maße mit Kosten konfrontiert sind, nämlich den Privaten, unfair ist.

Wir wissen, daß es nicht nur im grenznahen Bereich bereits viele Labors unserer östlichen Nachbarn gibt, die mit hoher Qualität und geringen Kosten auch in Österreich Leistungen anbieten können, was dem Wettbewerb nur guttut, was aber das Problem mit sich bringt, daß durch jene Maßnahmen, die gerade bei uns im Bereich der Lohnnebenkosten gesetzt werden, österreichische Unternehmen zunehmend unter Druck geraten. Das wird durch jene Ausgliederung, die im Umweltkontrollgesetz bezweckt wird, noch verschärft. Das ist etwas, was die Liberalen nicht für sinnvoll halten, denn wenn ausgegliedert wird, darf es dadurch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Wenn ich sage, daß die Umweltpolitik "business as usual" ist, dann möchte ich pars pro toto nur die schon angesprochene CO2-Reduktionspolitik herausgreifen und herausstreichen, daß wir nach wie vor auf eine ökologische Steuerreform warten, daß es im Bereich der ökologischen Steuerreform zwar viele Ankündigungen gegeben hat, es aber bis heute nicht möglich war, daß wir uns hier im Hause zusammensetzen und einmal all jene Konzepte, die bereits existieren, daraufhin untersuchen, wo wir ohnehin einer Meinung sind. Das wäre etwas, was wir schnell umsetzen könnten und was auch von den Regierungsfraktionen zugelassen werden muß. Denn bisher waren es die Regierungsfraktionen, die keine Enquete zulassen wollten, wo wir eine solche Abgleichung machen könnten.

Es wäre ein leichtes, all jene Maßnahmen, die in allen Konzepten zur ökologischen Steuerreform von den einzelnen Fraktionen enthalten sind, zusammenzufassen und zu sagen, wo wir einer Meinung sind. Dies könnten wir dann auch umsetzen. Denn, meine Damen und Herren, als die Energiesteuer, die Elektrizitätsabgabe und die Erdgasabgabe eingeführt worden sind, insbesondere aber jetzt die Elektrizitätsabgabe im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes, sprich der Budgetsanierung des Jahres 1996, hat man die erneuerbaren Energieträger von dieser Besteuerung nicht ausgenommen. Es wird von diesem Rednerpult von vielen Kolleginnen und Kollegen immer wieder angemerkt, aber es wird schlicht und einfach nicht gemacht. Was spricht denn dagegen, daß wir die Elektrizitätsabgabe auf jenen elektrischen Strom, der durch erneuerbare Energieträger erzeugt wird, nicht einheben?

Auch im Weißbuch über erneuerbare Energieträger von der Europäischen Union ... (Abg. Kopf: Es gibt eine Doppelförderung!) Es gibt keine Doppelförderung. Sie wissen, Herr Abgeordneter Kopf, daß man auch im Rahmen der Europäischen Union eine Ausnahme machen kann. Es steht ausdrücklich im Weißbuch der Europäischen Union betreffend die erneuerbaren Energieträger drinnen, daß es für erneuerbare Energieträger erhöhte Einspeisetarife geben soll, und


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