Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 42

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scheiter!) Ich bin überzeugt davon, er hat das ausführlich getestet und nach allen Kriterien der Wissenschaftlichkeit genau untersucht.

Ich möchte nur zur Anmerkung des Kollegen Öllinger eines festhalten: Unabhängig davon, wie zweckmäßig das eine oder das andere, das Sie getestet haben, ist, stellt sich natürlich die Frage, wie sich einzelne Firmen zusätzliche Autorität beim Kunden verschaffen, indem es solche Verträge gibt. Die Verquickung zwischen Politik und Wirtschaft wird dabei natürlich sehr problematisch. Und das ist der Punkt, den Öllinger kritisiert hat. – Ich weiß nicht, wie er zu den Wegwerfwindeln steht, ich kann Ihnen nur sagen: Diese Verquickung ist sicher problematisch, weil dadurch auch ein Autoritätsgewinn für die Firma entsteht. Wenn der Herr Umweltminister sogar selbst mit solch einer Firma einen Vertrag hat, dann wird natürlich der Glaube der Konsumenten größer, daß es sich dabei um eine sehr seriöse Firma handelt, die auch umweltbewußte Produkte hat – unabhängig davon, wie jetzt das einzelne Produkt zu bewerten ist. (Abg. Mag. Stoisits: Und die teuersten Windeln!)

Die Teuersten müssen es sein, weil sie aufwendige Werbeverträge mit Herrn Bartenstein machen müssen. Sie müssen natürlich das Geld wieder irgendwo hereinbekommen, das ist wohl verständlich. Eine namenlose Wegwerfwindel-Firma tut sich natürlich schwer, so viel Geld aufzubringen, um den Umweltminister in seinen Informationskampagnen zu unterstützen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Satz im Zusammenhang mit Ihrer Argumentation zur Verabschiedung oder Nicht-Verabschiedung vom Toronto-Ziel und zur Frage der Gerechtigkeit des Ausgleichs der einzelnen Staaten im Zusammenhang mit den anzustrebenden oder verpflichtenden Zielen sagen.

Herr Bundesminister! Ich halte es für zulässig, daß man innerhalb eines Vertragswerkes für Gerechtigkeit sorgt und auch dieses Argument einbringt, das ist durchaus zulässig. Aber damit Sie Ihre Glaubwürdigkeit und Österreich seine Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit den Bemühungen um eine Reduktion im CO2-Bereich behalten, ist es notwendig, daß nachvollziehbar ist, was passiert, wenn dieses oder jenes Ziel nicht erreicht wird. Gibt es auf gesetzlicher Ebene eine Sanktionierung oder eine verbindliche, klare Festlegung dafür? Was passiert, wenn das nicht eintritt? Was kommt dann?

Es sollte so ähnlich wie bei einem Unternehmen sein, das einen Schuldentilgungsplan hat, ihn nicht einhalten kann und auf einen Konkurs zusteuert: Was macht dieses Unternehmen dann? – Ähnlich müßten Sie, Herr Umweltminister, glaubwürdig darstellen, welche Maßnahmen dann im verkehrspolitischen Bereich, im energiepolitischen Bereich in Österreich ergriffen werden, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Darum halte ich es für durchaus zulässig, darüber zu diskutieren, ob internationale Verträge gerecht oder ungerecht sind und ob nicht unzulässige Verschiebungen durchgeführt worden sind, wie Sie es am Beispiel China und Portugal sehr eindrucksvoll geschildert haben.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber besonders ein Kapitel im Zusammenhang mit dem Budget Umwelt ansprechen, und zwar betrifft das die Problematik des Umweltförderungsgesetzes, insbesondere die Frage der Abwasserbehandlung.

Meine Damen und Herren! Das Umweltministerium hat erst mit vierjähriger Verspätung, nach Inkrafttreten des Umweltförderungsgesetzes die technischen Richtlinien herausgegeben. Bis diese technischen Richtlinien herausgekommen sind, sind aber schon 20 Fördermilliarden geflossen. Außerdem werden die innerhalb der technischen Richtlinien enthaltenen Forderungen nicht zur Gänze erfüllt: Es passiert immer wieder, daß während der Verfahren Umoptimierungen vorgenommen werden, was jetzt angeblich das beste System ist, um das Ziel, das im Wasserrechtsgesetz festgeschrieben ist, nämlich die Reinhaltung der Grundwässer und der Oberflächengewässer, zu erreichen.

Da gibt es nach wie vor grobe Mißstände, meine Damen und Herren! Wir haben auch in der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft – die Kollegen Keppelmüller und Wurmitzer sind jetzt nicht da – einen Ausschuß gebildet, der Richtlinien erarbeitet hat, und diese Richtlinien sind nach wie vor in den Bundesländern nicht durchgesetzt. Diese Richtlinien müßten einen verbind


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