Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 43

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lichen Charakter bekommen, denn sonst ist diese Maßnahme in manchen Bereichen fast nichts anderes als eine ausschließliche Förderung der Banken und der Bauwirtschaft. – Ich sage es noch einmal: Ich halte das Wasserrechtsgesetz mit seinen letzten Novellen an sich für ein gutes Gesetz, für ein hervorragendes Gesetz und auch für positiv.

Nochmals: Ich habe kein Problem damit, daß auch die Bauwirtschaft daran verdient, ich habe kein Problem damit, daß die Banken für ihre Arbeit bezahlt und auch gut bezahlt werden, aber ich habe ein Problem damit, wenn Umweltgesetze zu Wirtschaftsförderungsgesetzen degenerieren.

Herr Bundesminister! Wir haben in der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft mehrmals versucht, auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Es hat dort heftige Debatten gegeben, und ich mache Sie nochmals darauf aufmerksam – ich habe das auch im Budgetausschuß und im Landwirtschaftsausschuß mit dem Landwirtschaftsminister erörtert –, daß es notwendig wäre, klare Richtlinien festzusetzen, an die sich letztendlich dann jene halten müssen, die mit den Förderungen zu tun haben.

Ich glaube, daß es vernünftiger wäre – Sie werden sich jetzt vielleicht wundern, weil das an sich immer Ihr Part ist –, eine Auslagerung, Ausgliederung der Auftragsverwaltung in diesem Bereich und eine Erweiterung der Kompetenzen der Kommunalkredit zu überlegen. Ich glaube, daß es im Augenblick – nicht nur im Augenblick; sondern in den letzten Jahren – sehr schlecht funktioniert hat, daß Beamte in der mittelbaren Bundesverwaltung quasi ein Lobbying für ganz bestimmte Varianten und für ganz bestimmte Bauvorhaben betreiben. Das hat zu großem Unmut in bestimmten Gemeinden und zu einer Entmündigung bestimmter Bürger und Bürgerinnen geführt. Da hat es meines Erachtens auch gröbste Mißbräuche gegeben.

Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Andreas Wabl betreffend selektives Moratorium für Förderungen (UFG) bei Neuanträgen für den ländlichen Raum

Der Nationalrat möge beschließen:

Der Minister für Umwelt, Jugend und Familie wird aufgefordert, die Förderungen im ländlichen Raum bei Neuanträgen auszusetzen, wenn

nach dem auf dem Erlaß des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft beruhenden Prioritätenkatalog des Landes der Entsorgungsbereich als mittel- oder langfristig eingestuft wurde

oder die Hausanschlußkosten 100 000 S übersteigen.

*****

Herr Bundesminister! Ich halte insbesondere die Vorkommnisse in Kärnten für extrem problematisch, da eine Landesrätin angesichts ihrer Erlässe offensichtlich nicht weiß, was das Wasserrechtsgesetz tatsächlich intendiert und der Stand der Technik offensichtlich zum Selbstzweck wird.

Meine Damen und Herren! Das kann es nicht sein! Es kann nicht sein, daß mit den bescheidenen Anlagen, die bisher bestimmte Bauern und Häuslbauer gehabt haben, die leidlich funktionieren, eine Wasserqualität zwischen eins und zwei erreicht wurde und dann mittels Fördergelder und Brachialgewalt bestimmter Bürgermeister ein Kanalsystem durchgesetzt wird, mit dem letztendlich eine schlechtere Wasserqualität herauskommt. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)


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