",Derzeit weiß ein Minister nicht, wieviel Geld untergeordnete Dienststellen wirklich brauchen.’ In vielen Fällen seien bis zu 20 Prozent vor allem beim Personal unnötig und würden ,mitgeschleppt‘. ... Bei seinen Verbesserungen stützt sich Aiginger auf internationale Daten über öffentliches Management. ,In Österreich gibt es keine.‘"
Meine Damen und Herren! Der 21prozentige Anteil öffentlich Bediensteter an der Gesamtzahl der in Österreich unselbständig Beschäftigten – Deutschland weist im Vergleich dazu eine Quote von 15 Prozent öffentlich Bediensteter auf – stellt auch eine verdeckte Arbeitslosigkeit dar. Diesen Anteil auf 15 Prozent zu reduzieren, würde aber einen Abbau von etwa 28 Prozent bedeuten. Ich verstehe schon, daß 20 Prozent weniger öffentlich Bedienstete auf dem Arbeitsmarkt nicht sofort untergebracht werden könnten. Das Problem ist aber durch Untätigkeit ganz sicher nicht aus der Welt zu schaffen.
Herr Finanzminister! Legen Sie doch eine Studie über mögliche Personaleinsparungen vor, und legen Sie vor allem auch Untersuchungen dazu vor, wie Sie die behördlichen Abläufe vereinfachen und vor allem deren zeitlichen Ablauf verkürzen wollen. Denn dies ist doch die Hauptvoraussetzung dafür, daß in der öffentlichen Verwaltung Personalkosten eingespart werden können und Österreich vom letzten Platz, was den Bürokratieindex betrifft, wegkommt.
Herr Minister! Ich verstehe schon, daß dies auch in vorgelagerten Organisationen geschehen muß und daß die Personalkosten und zeitlichen Abläufe auch von der Arbeit in den Ländern und Gemeinden und auch durch die Einholung von Gutachten beeinflußt werden, beispielsweise durch die Einholung von Gutachten bei den Kammern. Aber letztendlich liegt es an der Gesetzgebung und daran, wie kompliziert diese Gesetzgebung ist und wie sie vollzogen werden kann. Ich gebe Ihnen im folgenden ein Beispiel dafür, wie Zeit und Personalkosten extrem vergeudet wurden.
Eigentlich müßte ich jetzt auch die Herren Kämmerer von der Bundeswirtschaftskammer ansprechen, aber weder Abgeordneter Maderthaner noch Abgeordneter Stummvoll ist hier. Ich weiß schon, sie haben immer ein bißchen Bedenken, wenn ich hier zum Rednerpult gehe und wieder ein Beispiel für die Unzulänglichkeiten in den Kammern vorbringe, aber ich möchte es doch wieder tun.
Es geht um die Anmeldung des Gewerbes "Handwerk des Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigers eingeschränkt auf die Tätigkeit des Treppenreinigers", eines Gewerbes, das keinen Befähigungsnachweis erfordert. Es wurde das Handwerk des Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigers eingeschränkt auf Treppenreinigung am 20. Februar 1995 angemeldet. Das Magistrat holte eine Stellungnahme der Kammer der gewerblichen Wirtschaft ein, das folgenden Wortlaut hatte:
Der angestrebte Tätigkeitsbereich erfordere umfassende Kenntnisse über die zu reinigenden Werkstoffe, ihre Eigenschaften, ihrer Abbau- und Verschmutzungsmechanismen, Kenntnisse über die chemische Zusammensetzung der zur Verwendung gelangten Arbeitsmittel et cetera. Es dürfe daher festgehalten werden, daß der beabsichtigte Tätigkeitsbereich qualifizierten handwerklichen Könnens bedarf, wie dies nur im Rahmen einer langjährigen sowohl schulischen als auch praktischen Ausbildung erworben werden kann.
Die Landesinnung der chemischen Gewerbe empfahl daher dem Magistrat, die Gewerbeausübung zu untersagen, was dieser auch prompt mit Bescheid vom 28. April 1995 unter Hinweis auf das eingeholte Gutachten tat.
Die darauf eingebrachte Berufung wurde von der Landesregierung wiederum mit der Berufung auf das Gutachten der Landesinnung der chemischen Gewerbe abgelehnt. Das war im Juli 1996. Erst mit Antrag vom 12. August 1996, in dem das Gewerbe mit "einfache Raumpflegearbeiten nach Hausfrauenart" betitelt wurde, konnte die Ausübung des Gewerbes begonnen werden. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)
Also bitte wenn das nicht Bürokratie in Reinkultur ist, dann weiß ich nicht, was Bürokratie überhaupt ist! Das Fazit ist jedenfalls: Zeitdauer: 18 Monate, Umfang: zwölf Schriftstücke inklusive