Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 30

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formen im Innen- und Justizbereich, als auch die defensiven Zielsetzungen, bei denen es uns – wie in zentralen institutionellen Fragen – gelungen ist, einen für uns wesentlichen Status quo zu verteidigen.

Wie Sie wissen, nahm die Beschäftigungsthematik in der Amsterdamer Diskussion einen zentralen Stellenwert ein. Der Abschluß des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Verabschiedung der Entschließung über Wachstum und Beschäftigung, der Beschluß, einen Beschäftigungsgipfel im Laufe der luxemburgischen Präsidentschaft abzuhalten, die Aufnahme eines eigenen Beschäftigungstitels in den EG-Vertrag sowie die Aufnahme des Ziels der Vollbeschäftigung in die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates bilden in ihrer Gesamtheit ein substantielles Paket von Zielbestimmungen und Maßnahmen, das eine gute Grundlage für beschäftigungspolitische Impulse auf europäischer Ebene schafft.

Die Verankerung eines eigenen Beschäftigungstitels im neuen EG-Vertrag ist einer unserer wesentlichsten Erfolge in dieser Regierungskonferenz. Die Union kann auf dieser Grundlage das leisten, was wir uns schon zu Anfang vorgenommen haben. Der Rat kann nun durch beschäftigungspolitische Leitlinien und Empfehlungen die weiterhin bestehende primäre Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Beschäftigungspolitik koordinierend ergänzen.

Im Bereich der Umwelt gelang uns ein – zu Beginn der Regierungskonferenz praktisch unerreichbar scheinender – Erfolg. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen höhere nationale Standards nicht nur beizubehalten, wie das schon bisher der Fall war, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt neu einzuführen.

Neben dieser Modifikation des Artikels 100a EG-Vertrag will ich betonen, daß auch die Verstärkung der ökologischen Zielbestimmungen und Berücksichtigungspflichten wesentliche Anliegen unserer Grundsatzpositionen erfüllt.

Weitere für die Bürgernähe der Union besonders relevante Reformen konnten im Bereich Inneres und Justiz erreicht werden. Da wurde ein weiterer wichtiger Schritt in einem Prozeß getan, der in Maastricht bereits begonnen hat.

Freier Personenverkehr und Abbau der Binnengrenzkontrollen im Unionsrahmen bedürfen umfassender flankierender Maßnahmen. Dies betrifft die Außengrenzkontrolle, Fragen der Einwanderung, des Asyls sowie der Verhütung und Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.

Der Vertrag enthält daher den neuen Titel "Freier Personenverkehr, Asylrecht und Einwanderung". Damit wird ein Handlungspotential geschaffen, das nun umgesetzt werden muß. Maßnahmen dieses Titels sollen vom Rat generell innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertrages beschlossen werden. Diese Frist gilt allerdings nicht für besonders sensible Materien, wie insbesondere die Einwanderungsbedingungen und Bestimmungen über den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen.

Für Maßnahmen des neuen Titels gilt prinzipiell die Einstimmigkeitsregel. Für Österreich war dieses Einstimmigkeitsprinzip vor allem für die Fragen der Migration und des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen wichtig.

Darüber hinaus wird der Schengen-Besitzstand ab Inkrafttreten des Vertrages in den Rahmen der Europäischen Union integriert. Das bedeutet insbesondere ein Vermeiden von Doppelgleisigkeiten, erhöhte Effizienz und stellt einen ersten Schritt zur Stärkung der parlamentarischen und judiziellen Kontrolle in diesen Materien dar.

Wesentliche Neuerungen wurden auch im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union erzielt. Zwar konnte dabei eine generelle Beschleunigung des Beschlußfassungsverfahrens durch eine Ausweitung von Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit nur in wenigen Bereichen erzielt werden. Institutionelle Verbesserungen – wie insbesondere die Schaffung einer Planungs- und Analyseeinheit für die gemeinsame Außenpolitik – werden jedoch unseres Erachtens wichtige Beiträge zu einer besser koordinierten europäischen Außenpolitik leisten.


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