Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 44

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Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wenn der Amsterdamer Vertrag mit der Neutralität vereinbar ist, dann erhebt sich die Frage, wozu wir den Artikel 23f brauchen. – Wir brauchen ihn deshalb, weil der Amsterdamer Vertrag – und vorher schon der Maastricht-Vertrag – mit der Neutralität im Widerspruch steht. Daher mußte eine Lösung gefunden werden, um die verfassungsrechtliche Integration dieser Vertragsbestimmungen sicherzustellen.

Aus unserer Sicht sind beide Verträge mit der Neutralität nicht vereinbar, und es wäre daher eine ehrliche Lösung gewesen, das Bundesgesetz über die österreichische Neutralität aufzuheben.

Denn nun müssen wir Farbe bekennen, Herr Kollege Kostelka. Wenn wir an Petersberger Aufgaben, an Petersberger Missionen, bei denen es darum geht, Frieden auch durch Kampfeinsätze zu schaffen, dann können wir nicht mehr neutral sein, denn dann haben wir Partei zu ergreifen. (Abg. Dr. Kostelka: Auf Beschluß der UN!) Und Partei zu ergreifen heißt, nicht neutral zu sein. Dadurch wird jedoch das Neutralitätsgesetz in seinem Kernbereich berührt, weil nunmehr der Fall eintritt beziehungsweise eintreten kann, daß aktiv mit Verbänden an Einsätzen teilgenommen und auch das österreichische Territorium entsprechend zur Verfügung gestellt werden muß.

Das heißt, das Neutralitätsgesetz ist in seinem Grundgedanken nicht mehr Realität. Alle Aktionen, die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und im Zusammenhang mit der Durchführung und Umsetzung der Petersberger Erklärungen auf europäischer Ebene durchgeführt werden, sind nicht mit der Neutralität und dem Neutralitätsgesetz, so wie es bei uns derzeit Gültigkeit hat, vereinbar. (Beifall der Abg. Dr. Gredler. )

Meine Damen und Herren! Noch eine Anmerkung zu den Ergänzungen zum Artikel 23f (Abg. Mag.  Mühlbachler  – auf das leuchtende Lämpchen am Rednerpult weisend –: Herr Präsident, wie lange denn noch?) , Abs. 3 und 4. Abs. 3 besagt, daß bei diesen Beschlüssen das Stimmrecht vom Außenminister und vom Bundeskanzler gemeinsam ausgeübt wird. – Wir halten diese Bestimmungen für nicht notwendig, da es keinen inhaltlich zwingenden Grund dafür gibt und sie de facto nur der Ausdruck des gegenseitigen Mißtrauens, das in der Bundesregierung herrscht, sind.

Die Tatsache, daß sich die Sozialdemokratische Partei mangels Möglichkeit der Einflußnahme in außenpolitischen Fragen über die Mitwirkung und Einbindung des Bundeskanzlers in dieser Frage die Mitgestaltung offenläßt, ist aus unserer Sicht eine Beschränkung der Kompetenz des österreichischen Außenministers. Wenn die EU-Außenminister entsprechende Kompetenzen haben, dann sollen sie sie auch umsetzen. Sie sind aber auch dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich und haben ihre Entscheidungen daher gegenüber dem Hohen Haus zu verantworten und darüber abstimmen zu lassen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich komme zum Schluß. Wir werden dem Amsterdamer Vertrag selbstverständlich unsere Zustimmung geben, denn wir sehen darin eine sehr wesentliche Weiterentwicklung der Integration in der Europäischen Union, an der wir auch teilnehmen wollen. Auch der Änderung des Artikels 23f werden wir unsere Zustimmung geben, wiewohl wir der Meinung sind, daß das eine oder andere nicht unbedingt notwendig ist. Aber wenn es der Klarheit dienlich ist, dann soll es so sein. Unserer Ansicht nach ist es nicht unbedingt notwendig. – Danke schön. (Beifall beim Libe-ralen Forum sowie des Abg. Dr. Khol. )

11.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.28

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aus aktuellem Anlaß meine kurzen Ausführungen mit einer Frage an den Herrn Staatssekretär beginnen.


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