Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 46

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wenn auch Sie für die Abschaffung der Neutralität sind, wenn auch Sie sie für obsolet halten, dann sollten Sie das offen zugeben und die Verfassung mit Zweidrittelmehrheit ändern. Das wäre der legale und ehrliche Weg. Die Neutralität aber sozusagen durch die Hintertür abzuschaffen, das ist unehrlich, und einer solchen Lösung werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiterer Grund, warum wir den Vertrag von Amsterdam als unzulänglich ablehnen, ist die absehbare Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips innerhalb der EU. Die schrittweise Beseitigung des Vetorechts bei gleichzeitiger Einführung des Mehrheitsprinzips ist ein Bruch eines Wahlversprechens, meine Damen und Herren, das Sie den Österreicherinnen und Österreichern vor der EU-Abstimmung gegeben haben, denn unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben sich wirklich darauf verlassen, daß durch den EU-Beitritt die österreichischen Vertreter unerwünschte Entwicklungen innerhalb der EU durch ihr Veto verhindern können.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluß meiner Ausführungen noch auf ein Detail eingehen, das Ihnen vielleicht nicht so wichtig ist, mir persönlich und meiner Fraktion aber schon. Ich spreche von der untergeordneten Bedeutung, die innerhalb der EU dem Tierschutz zugemessen wird, obwohl im Kapitel Schlußakte des Maastricht-Vertrages eine Erklärung zum Tierschutz enthalten ist. Denken Sie in diesem Zusammenhang nur an die Lebendtiertransporte, die eigentlich ein Skandal sind. Seit dem entsprechenden Beschluß der EU im Rahmen der Maastricht-Akte ist auf dem Gebiet des Tierschutzes nichts mehr Positives und Wesentliches geleistet worden. Ich stelle deshalb namens meiner Fraktion folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Salzl, Mag. Haupt und Kollegen betreffend Verbesserung des Tierschutzes in der EU

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in allen EU-Gremien dafür einzusetzen, daß die im Maastricht-Vertrag enthaltene unverbindliche Erklärung zum Tierschutz endlich in konkretes EU-Recht umgewandelt wird, insbesondere

Rechtsgrundlage des Schutzes von wildlebenden Tieren, Nutz- und Haustieren und der Berücksichtigung ihrer arteigenen Bedürfnisse,

Behandlung von Tierschutzanliegen im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens gemäß Artikel 130s, unter Mitwirkung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Konsumentenschutz,

Verankerung des Tierschutzes als Gemeinschaftstätigkeit und

Umwidmung der Fördermittel für Lebendtiertransporte und -exporte zugunsten artgerechter Tierhaltung und humaner Schlachtmethoden."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Dieser Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann soeben vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt, geschäftsordnungsmäßig eingebracht worden und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Es hat sich jetzt nochmals Herr Staatssekretär Dr. Wittmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.


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