Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 58

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eine Einschränkung von Abgeordnetenmöglichkeiten – das ist wie bei einem kommunizierenden Gefäß –, wenn es auf der anderen Seite die Gebietskörperschaften stärkt und dadurch ein verstärkter Einfluß auf die Gesetzgebung ermöglicht wird.

Ich beschließe also diese Vereinbarung ohne Begeisterung. Sie ist für mich aufgrund einer politischen Güterabwägung allerdings akzeptabel. Es geht um die Stärkung einer effizienten Budget- und Finanzpolitik, und es geht um Handlungsspielraum für eine offensive und kraftvolle Beschäftigungspolitik, was das Wichtigste überhaupt in den nächsten Jahren sein wird, und auch um das Bemühen um Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in der öffentlichen Verwaltung.

Meine Damen und Herren! Die Nagelprobe dieses Konsultationsmechanismus muß in der Praxis durch positives Denken und konstruktives Handeln erst bestanden werden. Warum sage ich das? Warum ist das notwendig? Wie war das in Vorarlberg? Schon auf Basis der politischen Vereinbarung, gewissermaßen im Vorfeld, hat das Land gegen eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz Einspruch erhoben, und zwar mit der abenteuerlichen Begründung, daß durch diese Novelle weniger Abfall entsteht, dadurch weniger Deponieeinnahmen lukriert werden können und daß dadurch für das Land eine Belastung durch den Bund erfolgt.

Das ist wirklich total absurd. Ich bezeichne das als Mißbrauch einer an sich guten Idee. All diejenigen, ob Beamte oder Politiker, die diese "gute" Idee – unter Anführungszeichen – hatten, sollen in sich gehen und in Zukunft ein bißchen an die verschiedenen Gelöbnisformeln denken. Andererseits muß man wieder dankbar sein für diesen Sündenfall, er ist nämlich ein Musterbeispiel dafür, wie nicht umgegangen werden soll zwischen Bund/Land, Land/Bund.

Meine Damen und Herren! Es ist also nicht unmöglich, neben, hinter, vor und zwischen dem Konsultationsmechanismus Interessen einseitig ins Spiel zu bringen – gegen die Intentionen der Vereinbarung, die da lautet: ... eine Lastenverschiebung unter Gebietskörperschaften zu vermeiden.

Aber auch – und, Herr Klubobmann Khol, jetzt komme ich dann bald zu Ihren Aussagen – durch Unterlassungen kann diese Vereinbarung gebrochen werden. Ich erinnere an die unendliche Geschichte der Kleinst-Bezirksgerichte; das ist auch so ein Sündenfall. Sie wissen, meine Damen und Herren: In Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark gibt es noch Kleinst-Bezirksgerichte, die nicht einmal die Arbeitskraft eines Richters auslasten oder die in ganz geringer Entfernung nebeneinander liegen. Das ist eine sinnlose Verschwendung von Steuermitteln, und hier ist großer Verwaltungsreformbedarf gegeben. Es ist so, daß dort der Bund den Aufwand für die Justizverwaltung bezahlt, und die Länder beharren auf einem Zustimmungsrecht aus dem Jahr 1920 und verhindern damit eine effiziente, sparsame und wirtschaftliche Organisation der Bezirksgerichte.

Meine Damen und Herren! In der Sache ist das glasklar. Das kann man in den Rechnungshofberichten nachlesen, das kann man in den verschiedensten Stellungnahmen und Schreiben der Präsidenten der Oberlandesgerichte nachlesen, und das wird auch ganz eindeutig vom Justizministerium festgestellt. Es ist eigentlich kaum eine Materie so umfangreich und fundiert aufbereitet wie diese Frage. Unisono kommt da heraus: Eine Zusammenlegung dieser Kleinst-Bezirksgerichte ist notwendig, und es geht dadurch auch keine Verschlechterung für die Bürger durch begleitende Maßnahmen einher.

Meine Damen und Herren! Diese Reform der Kleinst-Bezirksgerichte ist auch schon im Koalitionsübereinkommen vom 11. März 1996 angesprochen und definiert. Es gibt eine schriftliche Vereinbarung vom 15. Juni des Jahres 1996 zwischen Klubobmann Kostelka und Klubobmann Khol. Klubobmann Kostelka hält sich selbstverständlich – das tut man ja bei schriftlichen Vereinbarungen – an das Ausgemachte. Klubobmann Khol hingegen macht das nicht, meine Damen und Herren. Warum eigentlich? Warum kommt es dazu, daß Klubobmann Khol drei-, vier-, fünfmal mündlich etwas zusagt, schriftlich etwas zusagt im Zusammenhang mit der Reform der Bezirksgerichte ... (Abg. Dr. Maitz: Warum gibt es keinen Optionenbericht? – Weitere Zwischen


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